Nicht alle müs­sen den IRS-Fra­ge­bo­gen von Ama­zon ausfüllen

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Aktu­ell macht eine Mel­dung im Netz die Run­de, dass anschei­nend jeder Teil­neh­mer des Ama­zon Affi­lia­te-Pro­gramms einen IRS-Fra­ge­bo­gen aus­fül­len muss. Dabei han­delt es sich wohl um ein Miss­ver­ständ­nis, denn das ist für uns nur in den sel­tens­ten Fäl­len der Fall.

Immer mehr taucht in mei­nem RSS-Rea­der die Mel­dung auf, dass man als Ama­zon Affi­lia­te-Pro­gramm – auch Ama­zon Part­ner­net genannt – schleu­nigst einen Fra­ge­bo­gen aus­fül­len soll­te, um eine lücken­lo­se Aus­zah­lung der Ama­zon Pro­vi­si­on zu gewährleisten.

Der Grund sei anschei­nend, dass die US-Finan­z/­Be­hör­den aktu­ell Ama­zon tief ins Visier nimmt und dar­un­ter auch das Part­ner­pro­gramm eine bedeut­sa­me Rol­le spielt. Im ers­ten Moment hat­te ich die­se Mel­dung ein­fach nur zur Kennt­nis genommen.

Als die­se Mel­dung dann immer wie­der erschien, weil immer mehr dar­über berich­te­ten, hat­te ich mal dar­über genau­er nach­ge­dacht und kam zu dem Ent­schluss, dass das eigent­lich als „nor­ma­ler Part­ner” doch nicht der Fall sein kann, dass die US-Behör­de, genau­er gesagt „Inter­nal Reve­nue Ser­vice” – auch IRS genannt – ein­fach die­se Daten an-/ein­for­dern kann.

Dar­auf­hin, weil es mich gene­rell inter­es­siert hat­te, hat­te ich in den letz­ten Tagen schrift­li­chen Kon­takt mit dem deut­schen Ama­zon Part­ner­net gehabt. Hät­te ich den Anruf nicht um ein Bruch­teil einer Sekun­de ver­passt, hät­te man da noch etwas drü­ber quat­schen können.

tl;dr: Als deut­scher Bür­ger, der mit der USA über­haupt nichts am Hut hat, muss die­sen Fra­ge­bo­gen natür­lich nicht aus­fül­len. Geschwei­ge wird die­ser in irgend­ei­ner Wei­se ange­zeigt, sobald man nicht selbst „fal­sche Infor­ma­tio­nen” ange­ge­ben hat.

Amazon - Mein Konto - Ihre Zahlungsart - Steuerrechtlichen Gründen

Nun, besitzt man als deut­scher Bür­ger irgend­ei­ne Ver­bin­dung mit der USA, dann muss man die­sen Fra­ge­bo­gen – auch Steu­er­inter­view genannt – ausfüllen.

Dar­un­ter zählt man, wenn „Teil­neh­mer am Amazon.de Part­ner­pro­gramm, die eine Adres­se in den USA, eine Bank­ver­bin­dung in den USA oder ande­re Infor­ma­tio­nen zu ihrer Iden­ti­tät ange­ge­ben haben, die auf eine in Zusam­men­hang mit den USA hin­wei­sen, (z.B. eine Tele­fon­num­mer, die einer ame­ri­ka­ni­schen Tele­fon­num­mer – begin­nend mit 01- ähnelt) müs­sen inner­halb von 60 Tagen nach Erhalt einer E‑Mail-Benach­rich­ti­gung Infor­ma­tio­nen zu ihrer Iden­ti­fi­ka­ti­on als Steu­er­zah­ler ange­ben.

Heißt rund­um, dass man ent­we­der eine Anschrift in der USA oder bei­spiels­wei­se die Green­card, ein Giro-/Kon­to oder eine Tele­fon­num­mer (auch VoIP) in der USA besitzt. Ist dies der Fall oder hat man sonst irgend­ei­ne ande­re Ver­bin­dung mit den Staa­ten, trifft die­se Mel­dung auf euch zu.

Das Online-Steu­er­for­mu­lar führt Sie Schritt für Schritt durch den Vor­gang zur Fest­stel­lung Ihrer Steu­er­iden­ti­fi­zie­rung. Dabei wird ent­we­der ein W‑9 For­mu­lar (für in den USA ansäs­si­ge Part­ner) oder ein W‑8 For­mu­lar (für Part­ner außer­halb der USA) erstellt.

Das Steu­er­for­mu­lar muss voll­stän­dig aus­ge­füllt und von der USA Steu­er­be­hör­den bestä­tigt wer­den, bevor Sie Aus­zah­lun­gen im Rah­men des Amazon.de Part­ner­pro­gramms erhal­ten.

Doch die­ses For­mu­lar bekommt man in der Regel erst über­haupt zur Gesicht, wenn man im Ama­zon Part­ner­net-Kon­to die Fra­ge „Sind Sie aus steu­er­recht­li­chen Grün­den eine US-Per­son?” mit „Ja” beant­wor­tet (hat).

In die­sem Fall wird dann im Kon­to die Opti­on „Steu­er­da­ten ändern (Aktu­el­ler Steu­er­sta­tus: Nicht voll­stän­dig)” ange­zeigt und man muss den Fra­ge­bo­gen aus­fül­len, damit auch in Zukunft eine lücken­lo­se Aus­zah­lung der Pro­vi­sio­nen statt­fin­den kann.

Der Ama­zon Mit­ar­bei­ter schrieb mir übri­gens noch, wenn man „ein­mal (auch aus ver­se­hen) Ja aus­ge­füllt wor­den sei, ist es erfor­der­lich, dass das Steu­er­inter­view aus­ge­füllt wird. Hier genügt es auch nicht im nach­hin­ein „Nein” aus­zu­wäh­len.

Auf Grund Ihrer gespei­cher­ten Anga­ben muss Ihr US- oder Nicht-US-Sta­tus geprüft wer­den (auch falls die Ein­tra­gung fälsch­li­cher­wei­se erfolg­te. Bit­te kor­ri­gie­ren Sie dann auch umge­hend Ihre Kon­to­in­for­ma­tio­nen.)

Wenn man im Kon­to von Anfang an die Opti­on „Nein” gesetzt hat, dass man aus steu­er­recht­li­chen Grün­den (k)eine US-Per­son ist, wird die­sen Fra­ge­bo­gen nie zu Gesicht bekom­men und muss die­sen natür­lich auch nicht aus­fül­len. Wie auch.

Man muss aber defi­ni­tiv die Opti­on auf „Ja” set­zen, wenn man irgend­ei­ne Ver­bin­dung mit den Staa­ten hat. Die Vor­aus­set­zun­gen habe ich bereits schon oben geschrieben.

Es gibt aktu­ell auch Screen­shots von deut­schen Bür­gern im Inter­net zu sehen, dass man die­sen Fra­ge­bo­gen (jedoch) ange­zeigt wird. Das ist nun des­we­gen (logi­sche Schluss­fol­ge­rung), weil man ent­we­der mal auf „Ja” geklickt hat oder weil man wirk­lich irgend­et­was mit den Staa­ten etwas am Hut hat und des­we­gen eine „US-Per­son” aus „steu­er­recht­li­chen Grün­den” ist.

Natür­lich kann ich dazu kei­ne eige­ne Screen­shots bereit­stel­len, da ich in die­sem Fall die Fra­ge mit „Ja” beant­wor­ten müss­te – auch nur zu Test­zwe­cken -, aber ich danach ver­pflich­tet bin, den Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len. Auch, wenn es über­haupt gar nicht zu mei­ner Per­son passt.

Gut zu wis­sen:Nicht in den USA ansäs­si­ge Part­ner, die Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen bean­tra­gen möch­ten, müs­sen eine US-Steu­er­num­mer oder Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer vor­le­gen um sich für einen nied­ri­ge­ren Steu­er­satz zu qua­li­fi­zie­ren.

Zu mer­ken ist: Wenn kei­ne Email ein­tru­delt, dass man die­sen Fra­ge­bo­gen aus­fül­len muss, muss sich über­haupt kei­ne Gedan­ken machen. Soll­te es jedoch der Fall sein, soll­te man sei­nen Benut­zer­kon­to im Part­ner­net auf Feh­ler über­prü­fen – oder man hat halt doch etwas mit der USA am Hut.

Ich bedan­ke mich hier­mit noch­mal schrift­lich bei den zwei Per­so­nen – ins­be­son­de­re den net­ten Herr am Ende -, die mich zu die­ser The­ma­tik umfas­send bera­ten hat und ich euch des­we­gen die­se Infor­ma­tio­nen bereit­stel­len kann. Namen nen­ne ich mal bes­ser nicht.

Wenn man sich trotz­dem noch­mal selbst noch­mal absi­chern mag, kann ein­fach die­sen Arti­kel bei Ama­zon vor­le­gen und nach­fra­gen, ob die­ser Arti­kel der Wirk­lich­keit ent­spricht. Somit habt ihr selbst am Ende schrift­lich, dass ich euch nicht das Blaue vom Him­mel erzäh­le. Solan­ge die mir genann­ten Infor­ma­tio­nen per Email logi­scher­wei­se ihre Rich­tig­keit haben – und dazu gibt es kei­nen Zweifel.