Neuerdings können nun alle EU-Bürger, unter anderem natürlich auch Bürger in Deutschland, ihre persönliche Inhalte beziehungsweise Informationen aus der Suchmaschine Google entfernen lassen. Mit einem Formular kann man diese Inhalte bei Google melden, die aus der Suchmaschine entfernt werden sollen.
Die Suchmaschine Google muss nun nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) seine Benutzern die Möglichkeit geben, persönliche Informationen in Anspruch zu nehmen. Google selbst hat nun ein eigenes Formular online gestellt, womit man seine persönliche Inhalt aus der eigenen Suchmaschine auslisten kann.
Sollte man über die Suchmaschine Google persönliche Informationen finden, die man lieber nicht im Internet vorfinden möchte, so kann man nun laut dem neuen Gesetz diese auslisten lassen. Zwar sind diese Inhalt dann immer noch auf der Homepage selbst vorzufinden, jedoch gelangt man über diese nicht mehr über Google.
Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass es sich um eine Privatperson und um wahre Informationen handelt. Eine Austragung kann die Privatperson selbst beantragen oder ein Berechtigter (auch Ehepartner oder Anwälte).
Für eine erfolgreiche Austragung benötigt man einen Identitätsnachweis (Scan vom Personalausweis beispielsweise) und die zu verweisende Links, die aus der Suchmaschine Google ausgelistet / entfernt werden sollen.
Zwar werden halt diese Inhalte aus Google selbst entfernt, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass diese auch selbst auf dessen Homepage entfernt werden. Lediglich über Google sind diese Informationen nicht mehr abrufbar. Diese Informationen beziehungsweise die verweisende Links sind aber dennoch weiterhin über Google.com erreich- und verfügbar.