Wartet man gespannt auf seine Warensendung, während sich dieser womöglich noch bei der Zollkontrolle (IPZ FFM) befindet oder sogar schon in dem zuständigen Ziel-Paketzentrum, erhält aber anschließend Post von der zuständigen Postfiliale, dass man die Sendung beim Zoll abholen muss, sind das wahrlich keine gute Nachrichten. Aber meistens endet der Besuch nicht allzu dramatisch.
Sofern man schon anhand der Sendungsnummer den Status ablesen kann, dass man die Sendung beim zuständigen Zoll abholen kann, bekommt man relativ Zeitnah ein Schreiben vom Zoll über die Deutsche Post.
Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen.
Dort wird in der Regel beschrieben, dass man den Warenwert der Sendung bestimmen und daher Nachweise vorbei bringen muss. Demnach muss man die Rechnung und den Zahlungsbeleg (zum Beispiel den PayPal-Beleg (einfach online ausdrucken)) vorbei bringen.
Sollte die Sendung von einem Händler (gewerblich) stammen, beträgt die Zollfrei-Summe 20€. Bei einer privaten Geschenke-Sendung sind es 45€. Die Summe berechnet sich (leider nicht exklusiv) inklusiv Versandkosten.
Wenn beispielsweise die Ware 10€ gekostet hat, aber der Versand nach Deutschland 40€, so sind volle 50€ zu verzollen und nicht meist wie gedacht nur die 10€.
Um die Warensendung dann zu erhalten, hat man in der Regel 14 Tage Zeit, um die beim nächstgelegenen Zollamt (zuständiger steht auf dem Schreiben) abzuholen. Nachdem man die Rechnung / Zahlungsbeleg vorgelegt hat, wird unter Umständen noch die Rechnung mit der Ware verglichen.
Der Mitarbeiter bittet dann vor Ort die Sendung zu öffnen, damit der Abgleich stattfinden kann. Jedoch ist diese Prozedur nicht immer so, sondern erfolgt nach eigenem Ermessen.
Die Verzollung über der oben genannten Summe beläuft sich aktuell auf die normalen 19%. Bei unserem Beispiel wären es dann 9,50€, da insgesamt Wert von verzollbaren 50€.
Nachdem festgestellt wurde, dass man die Sendung verzollen muss oder auch nicht, kann man die Ware dann mit nach Hause nehmen und die Sache ist erledigt.
Die allgemeine Hinweise kann man hier nachlesen: Deutsche Post Zollamt – Hinweise
Um mal so ein Beispiel hervorzurufen, habe ich in diesem Beitrag rechts ein Schreiben von der Deutschen Post via Zoll hochgeladen, den ich damals mal bekommen habe.
Natürlich muss aber der Besuch sich auch nicht „negativ” belaufen. Primär wurde das Schreiben nur verschickt, weil man „zufällig” die Sendung kontrollieren wollte und festgestellt hat, dass an der Sendung außen (Versand-Packung) keine Rechnung oder ähnliches aufgeklebt wurde, damit man sofort feststellen kann, ob die Sendung verzollt werden muss oder auch nicht.
Daher ist es ratsam, wenn man mal des öfteren beim Zoll auftauchen muss, dem Händler/Versender darauf aufmerksam machen, dass man in Deutschland außen den Warenwert anbringen muss. Eine Kopie der Rechnung oder ähnliches reicht vollkommen aus.