Unity­me­dia: Zufrie­den­heits­ga­ran­tie für das High­speed wur­de abgeschafft

Unitymedia

Die Zufrie­den­heits­ga­ran­tie von Unity­me­dia gibt es nun nicht mehr. Das High­speed-Ver­spre­chen galt nur für Aufträge/Verträge bis zum 04. Okto­ber 2016.

Unity­me­dia hat in der Ver­gan­gen­heit immer eine Zufrie­den­heits­ga­ran­tie (High­speed-Ver­spre­chen) an alle Neu­kun­den ange­bo­ten. Seit dem 04. Okto­ber 2016 wird es jedoch nicht mehr ange­bo­ten, da „die schnel­le­ren Tari­fe ohne­hin fast genau­so wenig wie die ein­fa­che­ren Tari­fe kosten”.

Kun­den, die aktu­ell noch im Bestell­pro­zess sich befin­den, kön­nen davon aber noch Gebrauch machen. Gene­rell wird sie aber nicht mehr für Neu­kun­den geben.

Wird ein bestimm­ter Daten­durch­satz (Inter­net-Geschwin­dig­keit) nicht kon­stant erreicht, kann/konnte man mit der Zufrie­den­heits­ga­ran­tie eine Son­der­kün­di­gung erwir­ken, sodass man aus dem Ver­trag aus­stei­gen konn­te. Etwa­ige Ein­mal-Kos­ten wie Ver­sand­kos­ten und Co. wer­den nicht erstattet.

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