Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets treten umfangreiche Änderungen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Die derzeitige Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, wird damit entfallen. Nur Einfuhrabgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben. Darüber hinaus müssen künftig alle kommerziellen Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Staaten in elektronischer Form beim Zoll angemeldet werden.
Durch die Abschaffung der Wertgrenze werden Wettbewerbsnachteile für heimische Unternehmen beseitigt. Während inländische Händler unabhängig vom Wert der verkauften Waren die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen, können Unternehmen von außerhalb der EU bislang von der Freigrenze profitieren und so Versandprodukte kostengünstiger in der EU vertreiben. Gleichzeitig wird mit dieser Rechtsänderung dem Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel strukturell entgegenwirkt. Denn Sendungen werden oftmals vorsätzlich unterfakturiert und so die Wertgrenze missbräuchlich ausgenutzt.
Online-Besteller sollten hierbei beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Zahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.