Ber­lin: Bun­des­re­gie­rung will Rei­se­auf­la­gen vereinfachen

Lufthansa - Flugzeug - Flugbegleiterin - Passagiere - Zeitungen Foto: Passagiere im Flugzeug mit Blickrichtung auf eine Flugbegleiterin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung will die Rei­se­auf­la­gen offen­bar ver­ein­fa­chen und die bis­he­ri­ge Aus­wei­sung von „ein­fa­chen Risi­ko­ge­bie­ten” aufgeben.

Das berich­ten die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mitt­wochs­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf einen Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Die­ser sieht dem­nach nur noch zwei Kate­go­rien von Risi­ko­ge­bie­ten vor: Hoch­ri­si­ko- und Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te. Für Ein­rei­sen­de aus Risi­ko­ge­bie­ten bleibt es bei der Pflicht zur Ein­rei­se­an­mel­dung. Geimpf­te müs­sen nach Rück­kehr aus einem Hoch­ri­si­ko­ge­biet nicht in Qua­ran­tä­ne gehen.

Plan­mä­ßig soll die Ver­ord­nung, die noch in der Abstim­mung mit den Bun­des­län­dern ist, am 28. Juli 2021 in Kraft tre­ten. Eine 14-tägi­ge, nicht ver­kürz­ba­re Ein­rei­se­qua­ran­tä­ne bleibt wie bis­her erfor­der­lich, wo Hin­wei­se bestehen, „dass Virus­va­ri­an­ten mit beson­ders gefähr­li­chen Eigen­schaf­ten vor­lie­gen, ins­be­son­de­re wenn Impf­stof­fe kei­nen oder nur einen ein­ge­schränk­ten Schutz bie­ten”, wie aus dem Ent­wurf her­vor­geht. Sol­che Regio­nen wer­den als Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te defi­niert. Als Hoch­ri­si­ko­ge­bie­te wer­den Staa­ten mit beson­ders hohen Inzi­den­zen oder „sons­ti­ger quan­ti­ta­ti­ver sowie qua­li­ta­ti­ver Fak­to­ren” definiert.

Eine kon­kre­te Inzi­denz geht aus dem Ent­wurf aller­dings nicht her­vor. Bis­her wer­den Staaten/Regionen so ein­ge­stuft, in denen es in den letz­ten sie­ben Tagen mehr als 200 Neu­in­fi­zier­te pro 100.000 Ein­woh­ner gab. Unge­impf­te müs­sen bei Rück­kehr aus einem Hoch­ri­si­ko­ge­biet in Qua­ran­tä­ne gehen. Es bleibt aber dabei, dass sie die zehn­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne nach dem fünf­ten Tag mit einem nega­ti­ven Test abkür­zen kön­nen. Für Kin­der, die das sechs­te Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, endet die Abson­de­rung nach Auf­ent­halt im Hoch­ri­si­ko­ge­biet nach dem fünf­ten Tag nach Ein­rei­se. Gene­rell müs­sen Ein­rei­sen­de einen Impf‑, Test‑, Gene­se­nen­nach­weis vorlegen.

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