Qua­ran­tä­ne: Kei­ne Ent­schä­di­gung mehr für Corona-Ungeimpfte

Frau - Schreibtisch - Desktop - PC - Windows Foto: Frau am Schreibtisch an einem Desktop-PC, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Unge­impf­te Beschäf­tig­te in Qua­ran­tä­ne müs­sen damit rech­nen, dem­nächst auf einen Teil ihres Loh­nes ver­zich­ten zu müssen.

Arbeit­ge­ber sol­len für die­sen Fall spä­tes­tens ab dem 11. Okto­ber 2021 kei­ne staat­li­che Ent­schä­di­gung mehr für den Ver­dienst­aus­fall erhal­ten, berich­ten das „Han­dels­blatt” (Mitt­wochs­aus­ga­be) und das Por­tal „Busi­ness Insi­der” über­ein­stim­mend. Hin­ter­grund ist ein ent­spre­chen­der Beschluss­ent­wurf zu dem Tref­fen der Gesund­heits­mi­nis­ter am Mittwoch.

Laut „Han­dels­blatt” sol­len die Län­der dem­nach spä­tes­tens ab dem 11. Okto­ber 2021 „den­je­ni­gen Per­so­nen kei­ne Ent­schä­di­gung mehr gewäh­ren, die als Kon­takt­per­so­nen oder Rei­se­rück­keh­rer aus einem Risi­ko­ge­biet” bei einer Qua­ran­tä­ne kei­nen voll­stän­di­gen Impf­schutz vor­wei­sen kön­nen, obwohl für sie eine öffent­li­che Emp­feh­lung vor­liegt. Aus­nah­men gel­ten laut dem Ent­wurf für die Per­so­nen, für die bis zu acht Wochen vor der Qua­ran­tä­ne-Anord­nung kei­ne Impf­emp­feh­lung vorlag.

„Glei­ches gilt, sofern eine medi­zi­ni­sche Kon­tra­in­di­ka­ti­on hin­sicht­lich der Covid-19-Schutz­imp­fung durch ärzt­li­ches Attest bestä­tigt wird”, heißt es in dem Papier. Als sol­che zählt das Robert-Koch-Insti­tut bei­spiels­wei­se hohes Fie­ber oder bestimm­te Vorerkrankungen.

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