Aachen: Schleu­ser­fahr­zeug 5 Per­so­nen ohne aus­rei­chen­de Ausweispapiere

Rastplatz - Lichtenbusch Süd - Bonjour - Grenze Aachen - Belgien Foto: Sicht auf den Rastplatz Lichtenbusch Süd in Belgien (Grenze Aachen)

Am Don­ners­tag hat die Bun­des­po­li­zei am Rast­platz Königs­berg ein Schleu­ser­fahr­zeug aus dem Ver­kehr gezogen.

Ein 31-Jäh­ri­ger hat­te mit sei­nem Fahr­zeug fünf Per­so­nen ver­hol­fen, ohne aus­rei­chen­de Aus­weis­pa­pie­re nach Deutsch­land ein­zu­rei­sen. Dar­un­ter war eine Per­son, die erst vor ein paar Tagen nach Frank­reich abge­scho­ben wur­de. Sie hat­te eine aktu­el­le Ein­rei­se­sper­re für Deutsch­land vor­lie­gen. Sie wur­de fest­ge­nom­men und in amt­li­chen Gewahr­sam ver­bracht. Sie soll nach Frank­reich rück­ge­führt werden.

Eine wei­te­re Per­son hat­te sich mit einem total gefälsch­ten ita­lie­ni­schen Frem­den­aus­weis bei den Beam­ten aus­ge­wie­sen. Zudem leg­te er eine ita­lie­ni­sche Auf­ent­halts­be­schei­ni­gung vor, die nicht sei­ner Per­son ent­sprach. Der gefälsch­te Aus­weis wur­de beschlag­nahmt. Sie wur­de nach Stel­lung eines Schutz­er­su­chens an das zustän­di­ge Jugend­amt weitergeleitet.

Eine Per­son befand sich in einem lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren und leg­te zudem noch eine fran­zö­si­sche Asyl­be­schei­ni­gung vor. Hier muss noch geprüft wer­den, ob er in zwei Län­dern Sozi­al­leis­tun­gen bezo­gen hat. Sie wur­de mit einer Auf­for­de­rung sich beim Aus­län­der­amt in Düs­sel­dorf zu mel­den, wie­der auf frei­en Fuß gesetzt.

Der 31-Jäh­ri­ge Schleu­ser leg­te den Beam­ten eine Dul­dung vor, die nicht für die Aus­rei­se und anschlie­ßen­den Ein­rei­se aus­reich­te. Er wur­de wegen der ver­schie­de­nen aus­län­der­recht­li­chen Ver­stö­ße bean­zeigt und es wur­de eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 400 Euro erho­ben. Im Anschluss wur­de er mit einer Auf­for­de­rung sich beim zustän­di­gen Aus­län­der­amt zu mel­den, wie­der auf frei­en Fuß gesetzt.

Die Bun­des­po­li­zei konn­te die­se Woche noch zwei Per­so­nen fest­neh­men. Sie hat­ten Laden­dieb­stäh­le in einer Dro­ge­rie­fi­lia­le am Haupt­bahn­hof in Aachen began­gen und waren bereits poli­zei­lich bekannt. Einer von ihnen hat­te zudem noch bei Tat­aus­übung ein Scheck­kar­ten­mes­ser bei sich. Sie wur­den bei­de im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren beim Amts­ge­richt vorgeführt.

Der zustän­di­ge Rich­ter ver­ur­teil­te den einen zu einer 6‑monatigen Haft­stra­fe auf Bewäh­rung, der ande­re hat­te noch klei­ne­re Men­gen an Betäu­bungs­mit­tel mit sich geführt. Er wur­de zu einer Geld­stra­fe von 600 Euro verurteilt.

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