Berlin: Einreiseverbot gilt laut BMI nicht für Asylbewerber
Der seit 16. März 2020 geltende Zurückweisungserlass für die meisten Ausländer gilt nicht für Asylbewerber.
Der seit 16. März 2020 geltende Zurückweisungserlass für die meisten Ausländer gilt nicht für Asylbewerber.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Einreisebeschränkungen an den Landesgrenzen wegen der Coronakrise auch auf Asylbewerber ausgedehnt.