Der Stadt Köln ist es gelungen, mehr als 5.500 Datensätze zu Einnahmen aus Beherbergungsleistungen zu erhalten, die im Jahr 2016 vermittelt wurden.
Damit konnte ein wichtiger Erfolg im jahrelangen Ringen um Bereitstellung dieser Daten erzielt werden, nachdem bis zuletzt vergebliche Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Online-Betreiber, die Daten selbst herauszugeben, geführt worden waren.
Die der Stadt nun vorliegenden Datensätze enthalten Namen und Adressen der Gastgeber, die im Jahr 2016 über die Vermittlungsplattform entgeltlich Übernachtungsleistungen angeboten haben, sowie Bruttoeinahmen und die Anzahl der Übernachtungen.
Insgesamt beinhaltet die Datei fünf Mal so viele Beherbergungsstätten, wie sie dem Steueramt bislang aus abgegebenen Steuererklärungen sowie über Portalrecherchen und Datenanforderungen bekannt waren und zeigt damit das Ausmaß von Vermietungen über entsprechende Portale. Dieses Phänomen beschäftigt die Stadt Köln in vielfältiger Weise. So ist aufgrund des durchweg angespannten Wohnungsmarktes am 1. Juli 2021 die Wohnraumschutzsatzung in Kraft getreten, durch die die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit mit massiven Geldbußen geahndet werden kann.
In steuerlicher Hinsicht wird erwartet, dass das zusätzlich erzielbare Steuervolumen mit etwa 140.000 Euro vergleichsweise niedrig ausfallen wird. Dies hat seinen Grund darin, dass erfahrungsgemäß die durchschnittliche Übernachtungsentgelthöhe für Übernachtungen niedriger ausfällt und steuerbefreite Vermietungen zum Beispiel an Berufstätige und Studierende auszuklammern sind.