Köln: Stadt gelingt Durch­bruch bei Steuerermittlungen

Maritim Hotel Köln - Heumarkt - Kölner Dom - Köln-Altstadt-Süd Foto: Maritim Hotel mit Blick auf den Kölner Dom (Köln-Altstadt)

Der Stadt Köln ist es gelun­gen, mehr als 5.500 Daten­sät­ze zu Ein­nah­men aus Beher­ber­gungs­leis­tun­gen zu erhal­ten, die im Jahr 2016 ver­mit­telt wurden.

Damit konn­te ein wich­ti­ger Erfolg im jah­re­lan­gen Rin­gen um Bereit­stel­lung die­ser Daten erzielt wer­den, nach­dem bis zuletzt ver­geb­li­che Ver­hand­lun­gen und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Online-Betrei­ber, die Daten selbst her­aus­zu­ge­ben, geführt wor­den waren.

Die der Stadt nun vor­lie­gen­den Daten­sät­ze ent­hal­ten Namen und Adres­sen der Gast­ge­ber, die im Jahr 2016 über die Ver­mitt­lungs­platt­form ent­gelt­lich Über­nach­tungs­leis­tun­gen ange­bo­ten haben, sowie Brut­to­ei­nah­men und die Anzahl der Übernachtungen.

Ins­ge­samt beinhal­tet die Datei fünf Mal so vie­le Beher­ber­gungs­stät­ten, wie sie dem Steu­er­amt bis­lang aus abge­ge­be­nen Steu­er­erklä­run­gen sowie über Por­tal­re­cher­chen und Daten­an­for­de­run­gen bekannt waren und zeigt damit das Aus­maß von Ver­mie­tun­gen über ent­spre­chen­de Por­ta­le. Die­ses Phä­no­men beschäf­tigt die Stadt Köln in viel­fäl­ti­ger Wei­se. So ist auf­grund des durch­weg ange­spann­ten Woh­nungs­mark­tes am 1. Juli 2021 die Wohn­raum­schutz­sat­zung in Kraft getre­ten, durch die die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum als Ord­nungs­wid­rig­keit mit mas­si­ven Geld­bu­ßen geahn­det wer­den kann.

In steu­er­li­cher Hin­sicht wird erwar­tet, dass das zusätz­lich erziel­ba­re Steu­er­vo­lu­men mit etwa 140.000 Euro ver­gleichs­wei­se nied­rig aus­fal­len wird. Dies hat sei­nen Grund dar­in, dass erfah­rungs­ge­mäß die durch­schnitt­li­che Über­nach­tungs­ent­gelt­hö­he für Über­nach­tun­gen nied­ri­ger aus­fällt und steu­er­be­frei­te Ver­mie­tun­gen zum Bei­spiel an Berufs­tä­ti­ge und Stu­die­ren­de aus­zu­klam­mern sind.

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