Coro­na­vi­rus: Bund und Län­der beschlie­ßen weit­ge­hen­den Lockdown

Straßenbahn - Tunnel - Haltestelle - Personen - Mundschutz - Maske - Öffentlichkeit Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel und die Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der haben einen weit­ge­hen­den bun­des­wei­ten Lock­down beschlossen.

„Wir wol­len nicht in eine natio­na­le Gesund­heits-Not­la­ge gera­ten”, sag­te Mer­kel nach der Video­kon­fe­renz mit den Län­der­chefs am Mitt­woch­abend. Des­halb müs­se man jetzt han­deln. In zwei Wochen wer­de man sich erneut tref­fen, um die Maß­nah­men zu bewer­ten und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen, so die CDU-Poli­ti­ke­rin. Man wis­se bei 75 Pro­zent der Neu­in­fek­tio­nen nicht mehr, wo sie pas­siert seien.

So sol­len ab Mon­tag bis Ende Novem­ber weit­rei­chen­de Kon­takt­be­schrän­kun­gen, die Schlie­ßung von Unter­hal­tungs­ein­rich­tun­gen und das Ver­bot von Über­nach­tungs­an­ge­bo­ten für tou­ris­ti­sche Zwe­cke gel­ten. Restau­rants, Bars, Clubs und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen sol­len eben­falls geschlos­sen wer­den, davon aus­ge­nom­men sind Take-away- und Lie­fer­diens­te sowie Kan­ti­nen. Von Schlie­ßun­gen betrof­fe­ne Unter­neh­men mit bis zu 50 Mit­ar­bei­tern sol­len zudem eine Not­hil­fe von bis zu 75 Pro­zent der finan­zi­el­len Aus­fäl­le erhalten.

Schu­len und Kin­der­gär­ten sol­len mit zusätz­li­chen Schutz­maß­nah­men geöff­net blei­ben. Pro­fi­sport-Ereig­nis­se sol­len nur noch ohne Zuschau­er statt­fin­den. Groß- und Ein­zel­han­del blei­ben geöff­net. Kör­per­pfle­ge-Dienst­leis­tun­gen wie Kosmetik‑, Mas­sa­ge- und Tat­too-Stu­di­os sol­len eben­falls schlie­ßen. Aus­ge­nom­men sind medi­zi­nisch not­wen­di­ge Dienst­leis­tun­gen wie Phy­sio­the­ra­pie oder Ergo­the­ra­pie. Auch Fri­seu­re sol­len offen bleiben.

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