Deut­sche Bahn: Mas­ken­ver­wei­ge­rern mit dau­er­haf­tem Ausschluss

ICE - Zug - Deutsche Bahn - DB - Bahnsteig - Menschen - Uhr - Ampeln - Gleisen - Bahn - Bahnhof Foto: Ein ICE, der in einen Bahnhof einfährt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mas­ken­ver­wei­ge­rer in Zügen der DB müs­sen im Wie­der­ho­lungs­fall damit rech­nen, dau­er­haft kei­ne Züge mehr nut­zen zu dürfen.

„Wer das Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln wie­der­holt ver­wei­gert, ohne eine Aus­nah­me glaub­haft machen zu kön­nen, ver­stößt gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nun­gen der Län­der und begrün­det somit eine Wie­der­ho­lungs­ge­fahr für die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung”, sag­te ein DB-Spre­cher der „Welt am Sonn­tag”. Laut Para­graf 4, Absatz 2 der Eisen­bahn-Ver­kehrs­ord­nung kön­ne ein Beför­de­rungs­aus­schluss „bei dro­hen­der Gefahr prä­ven­tiv aus­ge­spro­chen werden”.

Bis­lang habe die Bahn von die­ser Rege­lung noch nicht Gebrauch gemacht. Die Pra­xis wird jedoch bereits in Ein­zel­fäl­len ange­wen­det, wenn Fuß­ball-Anhän­ger auf dem Weg zu Spie­len in Zügen ran­da­liert haben. Bis­lang droht Fahr­gäs­ten, die ohne Mund-Nasen-Bede­ckung in Zügen ange­trof­fen wer­den, der ein­ma­li­ge Raus­wurf aus dem Zug am nächs­ten Bahn­hof und ein Buß­geld von der im jewei­li­gen Bun­des­land zustän­di­gen Gesund­heits­be­hör­de. „Für den Adres­sa­ten eines Beför­de­rungs­au­schlus­ses bedeu­tet das, dass er bei erneut auf­fäl­li­gem Ver­hal­ten eine Straf­an­zei­ge wegen Haus­frie­dens­bruchs bekommt”, erklär­te der DB-Sprecher.

Soll­te der reni­ten­te Mas­ken­ver­wei­ge­rer dann noch ein­mal im Zug ange­trof­fen wer­den, droht nicht nur wegen der feh­len­den Mund-Nase-Bede­ckung ein erneu­tes Buß­geld, son­dern auch ein Straf­ver­fah­ren. Haus­frie­dens­bruch kann mit Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr geahn­det wer­den. Nach Anga­ben der Bun­des­po­li­zei wur­den zwi­schen dem 12. Sep­tem­ber 2020 und dem 07. Dezem­ber 2020 fast 200.000 Men­schen ohne die vor­ge­schrie­be­ne Mund-Nase-Bede­ckung in Zügen und Bahn­hö­fen ange­trof­fen. Bei knapp 3.700 Fahr­gäs­ten wur­den die Per­so­na­li­en auf­ge­nom­men und an die jeweils zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den über­mit­telt. 224 Pas­sa­gie­re muss­ten in die­ser Zeit zum Aus­stei­gen gezwun­gen wer­den, weil sie sich unein­sich­tig zeig­ten und kei­ne Mas­ke auf­set­zen woll­ten. Die Deut­sche Bahn geht davon aus, dass sich 99 Pro­zent ihrer Kun­den an die gel­ten­de Mas­ken­pflicht halten.

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