Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Russland wurde ein 31-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die Bundespolizei stellte bei dem armenischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Erschleichen von Leistungen fest. Der Mann wurde bereits im November 2018 vom Amtsgericht Köln in sechs Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt.
Der Mann aus Leverkusen hatte weder die Geldstrafe beglichen noch die Haftstrafe angetreten, so dass die Staatsanwaltschaft ihn zur Fahndung ausschrieb. Allerdings konnte der Mann die verhängte Freiheitsstrafe umgehen, indem er den offenen Betrag bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf beglich. Anschließend konnte der 31-Jährige seinen Flug nach Moskau antreten.