Ukrai­ne: Dah­men will Flücht­lin­ge in Kran­ken­ver­si­che­rung aufnehmen

Flüchtlinge - Ukraine - Hauptbahnhof - Februar 2022 - Anlaufstelle Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cher der Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on hat die umge­hen­de Auf­nah­me ukrai­ni­scher Geflüch­te­te in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung gefordert.

„Für alle ukrai­ni­schen Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te, die nach Deutsch­land geflo­hen sind, soll­te umge­hend eine begrenz­te Berufs­aus­übungs­er­laub­nis erlas­sen wer­den”, sag­te Janosch Dah­men dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. „Es ist drin­gend nötig, dass medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal auch hier wenigs­tens in ein­ge­schränk­ter Form in der Ver­sor­gung ande­rer Geflüch­te­ter arbei­ten kann”. Der Bund habe das bereits im Jahr 2015 für syri­sche Geflüch­te­te schnell auf den Weg gebracht, das müs­se auch jetzt passieren.

„Aus der Ukrai­ne sind mit­un­ter gan­ze Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gemein­sam geflo­hen”, ergänz­te Dah­men. „Wenn bei­spiels­wei­se Pfle­gen­de und Gepfleg­te zusam­men geflo­hen sind, soll­te die­ses Pfle­ge­ver­hält­nis in einer deut­schen Ein­rich­tung mög­lichst naht­los wei­ter­ge­hen”. Wei­ter sag­te Dah­men: „Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne müs­sen so schnell wie mög­lich in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men werden”.

Die gesund­heit­li­chen Leis­tun­gen, die sie aktu­ell über das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz erhiel­ten, sei­en ver­wal­tungs­auf­wen­dig und reich­ten medi­zi­nisch nicht für eine adäqua­te Gesund­heits­ver­sor­gung aus. „Dort sind oft nur Basis­leis­tun­gen ent­hal­ten. Für kom­ple­xe Lang­zeit­the­ra­pien in Fol­ge von chro­ni­schen oder beson­ders schwe­ren Erkran­kun­gen gibt es gro­ße Hür­den”, sag­te der Grü­nen-Poli­ti­ker und unter­strich, das gel­te für alle Flücht­lin­ge. „Auch die Sprach­mitt­lung im Gesund­heits­we­sen soll­te, so wie wir es im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart haben, schnellst­mög­lich erstat­tungs­fä­hig sein.” Noch wür­den Dol­met­scher oder tech­ni­sche Sprach­mitt­lungs­sys­te­me nicht regu­lär als Gesund­heits­leis­tung zur Erstat­tung übernommen.

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