Bun­des­po­li­zei: Ver­mehrt vor­ge­täusch­te Ukraine-Flüchtlinge

Flüchtlinge - Ukraine - Hauptbahnhof - Februar 2022 - Anlaufstelle Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­po­li­zei hat ver­stärkt Ein­rei­se­ver­su­che von Per­so­nen fest­ge­stellt, die „eine Geflüch­te­ten­ei­gen­schaft mit Bezug zum Krieg in der Ukrai­ne vortäuschen”.

Das berich­tet der „Spie­gel” in sei­ner neu­en Aus­ga­be. In einem inter­nen Ver­merk von Anfang April ist von 58 Men­schen die Rede, denen die Ein­rei­se ver­wei­gert wur­de, inzwi­schen sol­len es um die 100 sein, vor allem an der deutsch-öster­rei­chi­schen Gren­ze. Dabei hand­le es sich sowohl um „ukrai­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge als auch um Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge, die einen vor­her­ge­hen­den Auf­ent­halt in der Ukrai­ne wahr­heits­wid­rig vor­ge­ben”. Ver­däch­tig kamen den Beam­ten Grup­pen vor, die sich bei der Ein­rei­se direkt nach Sozi­al­leis­tun­gen erkun­dig­ten, laut Bun­des­po­li­zei aber nicht erklä­ren konn­ten, aus wel­chem ukrai­ni­schen Ort sie gera­de kämen.

Dop­pel­staats­an­ge­hö­ri­ge etwa ver­fü­gen über ukrai­ni­sche ID-Doku­men­te, es han­delt sich dann nicht um Fäl­schun­gen. Teil­wei­se ver­wie­sen auf­ge­fun­de­ne Ein­kaufs­be­le­ge jedoch auf einen Auf­ent­halt außer­halb der Ukrai­ne, zum Bei­spiel in Bul­ga­ri­en oder Rumä­ni­en. In einem Fall soll ein Mann einen ukrai­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel für sich vor­ge­legt haben, für ein gutes Dut­zend Kin­der jedoch nur Geburts­ur­kun­den. Unklar blieb in die­sem Fall, ob die Kin­der in der Ukrai­ne waren. Inzwi­schen kom­men weni­ger Flücht­lin­ge an, daher ging auch die Zahl sol­cher Auf­grif­fe durch die Bun­des­po­li­zei deut­lich zurück.

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