Desta­tis: Deut­lich mehr Ein­bür­ge­run­gen in Deutschland

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF - Tor - Gebäude - Schild Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Jahr 2021 wur­den rund 131.600 Aus­län­der in Deutsch­land eingebürgert.

Das waren 21.700 oder 20 Pro­zent mehr als im Vor­jahr, teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt am Frei­tag mit. Die­ser Anstieg sei gut zur Hälf­te auf die hohe Zahl an Ein­bür­ge­run­gen von Syrern zurück­zu­füh­ren, so die Sta­tis­ti­ker. Im Jahr 2021 wur­den 19.100 syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge ein­ge­bür­gert, das waren fast drei­mal so vie­le wie noch im Jahr 2020. Neben Syrern lie­ßen sich am häu­figs­ten tür­ki­sche (12.200), rumä­ni­sche (6.900), pol­ni­sche (5.500) und ita­lie­ni­sche (5.000) Staats­an­ge­hö­ri­ge ein­bür­gern. Ins­ge­samt wur­den Men­schen mit 173 unter­schied­li­chen Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten in Deutsch­land ein­ge­bür­gert. Jede vier­te Per­son hat­te die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines EU-Mit­glied­staa­tes, so das Bundesamt.

Die hohe Zahl der Ein­bür­ge­run­gen von Syrern ste­he im Zusam­men­hang mit der Zuwan­de­rung von syri­schen Schutz­su­chen­den in den Jah­ren 2014 bis 2016, die mitt­ler­wei­le immer häu­fi­ger die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ein­bür­ge­rung erfüll­ten. Hier­zu zäh­len unter ande­rem aus­rei­chen­de Sprach­kennt­nis­se, ein gesi­cher­ter Lebens­un­ter­halt und in der Regel auch eine Min­dest­auf­ent­halts­dau­er von acht Jah­ren. Die gro­ße Mehr­heit (81 Pro­zent) der 2021 ein­ge­bür­ger­ter Syrer hielt sich aller­dings noch kei­ne acht Jah­re in Deutsch­land auf. Durch­schnitt­lich betrug die Auf­ent­halts­dau­er 6,5 Jahre.

Wer sich bereits nach sechs Jah­ren Auf­ent­halt ein­bür­gern las­sen möch­te, kann dies über beson­de­re Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen errei­chen. Hier­zu zähl­ten bei­spiels­wei­se beson­ders gute Sprach­kennt­nis­se, schu­li­sche oder beruf­li­che Leis­tun­gen aber auch bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment, so das Bun­des­amt. Fami­li­en­mit­glie­der kön­nen in die­sen Fäl­len ohne Min­dest­auf­ent­halts­dau­er mit­ein­ge­bür­gert wer­den. Mit ins­ge­samt knapp 12.400 Fäl­len mar­kiert 2021 den bis­he­ri­gen Höchst­stand an vor­zei­ti­gen Ein­bür­ge­run­gen wegen beson­de­rer Integrationsleistungen.

Dar­un­ter mach­ten 5.400 Syrer (43 Pro­zent) die am häu­figs­ten ver­tre­te­ne Staats­an­ge­hö­rig­keit aus. Auch für das Jahr 2022 ist mit stei­gen­den Zah­len bei Ein­bür­ge­run­gen von syri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen zu rech­nen, so die Sta­tis­ti­ker. Anfang 2021 leb­ten 105.000 syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit einer Auf­ent­halts­dau­er von min­des­tens sechs Jah­ren in Deutsch­land. Anfang 2022 waren es mit 449.000 mehr als vier­mal so viele.

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