Ber­lin: Flücht­lings­auf­nah­me ohne Zustim­mung von Bun­des­re­gie­rung möglich

Flüchtlinge - Menschen - Kind - Schienen - Gleisen - Balkanroute Foto: Flüchtlinge auf der Balkanroute, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­län­der könn­ten nach einem im Auf­trag der Grü­nen erstell­ten Gut­ach­ten Flücht­lin­ge von den grie­chi­schen Inseln aufnehmen.

„Sowohl das Grund­ge­setz als auch das ein­fa­che Recht gewäh­ren den deut­schen Bun­des­län­dern sub­stan­ti­el­len Spiel­raum, Maß­nah­men zur Auf­nah­me von Flüch­ten­den aus huma­ni­tä­ren Not­la­gen zu ergrei­fen”, heißt es in der Exper­ti­se einer Rechts­an­walts­kanz­lei, über wel­che die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” (Sams­tags­aus­ga­ben) berich­ten. Aus­gangs­punkt die­ses Spiel­raums sei „die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Eigen­staat­lich­keit der Bundesländer”.

Die Auf­nah­me von Flüch­ten­den „aus den über­füll­ten Lagern auf den grie­chi­schen Inseln” kön­ne von der Bun­des­re­gie­rung „nicht ver­wei­gert wer­den”, heißt es in dem Gut­ach­ten wei­ter. Den Bun­des­län­dern ste­he das Recht zu, „beson­ders vul­nerable Per­so­nen, wie etwa Kin­der und ihre Müt­ter oder unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge” aufzunehmen.

Auch das Uni­ons­recht steht einer Auf­nah­me von Flüch­ten­den durch ein deut­sches Bun­des­land nicht ent­ge­gen. Nur durch geord­ne­te Kon­tin­gen­te und rechts­staat­li­che Ver­fah­ren kön­ne der Kon­troll­ver­lust an den Außen­gren­zen ver­hin­dert wer­den, sag­te der Grü­nen-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te Erik Mar­quardt. „Die Bun­des­re­gie­rung muss end­lich ver­ste­hen, was sie für ein Cha­os anrich­tet, wenn jetzt nicht schnell umver­teilt wird”, so der Grü­nen-Poli­ti­ker weiter.

Die Bun­des­re­gie­rung ver­hin­de­re „sogar die Auf­nah­me von Kin­dern, obwohl Bun­des­län­der dazu bereit sind. Das ist nicht nur empa­thie­los, son­dern offen­sicht­lich sogar gesetz­wid­rig”, sag­te Mar­quardt den Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland”.

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