Mün­chen: Stadt ver­bie­tet Kli­ma­pro­tes­te bis Anfang Janu­ar 2023

Die Stadt Mün­chen ver­bie­tet bis Anfang nächs­ten Jah­res die soge­nann­ten Klimaproteste.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung sei gül­tig ab 10. Dezem­ber, 00:00 Uhr, und „vor­erst” bis zum Ablauf des 08. Janu­ar 2023, teil­te die Stadt­ver­wal­tung am Frei­tag mit. Das Ver­bot erstre­cke sich auf alle Stra­ßen, die für Ret­tungs­ein­sät­ze und Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­men beson­ders kri­tisch sei­en, sowie alle Berei­che der Bun­des­au­to­bah­nen, inklu­si­ve Auto­bahn­schil­der­brü­cken. Eine ent­spre­chen­de Stra­ßen­lis­te soll im Inter­net ver­öf­fent­licht wer­den. Das bedeu­tet, dass sowohl das Ver­an­stal­ten von als auch die Teil­nah­me an sol­chen Ver­samm­lun­gen und Pro­test­ak­tio­nen ver­bo­ten ist. Der Auf­ruf zur Teil­nah­me an einer unter­sag­ten Ver­samm­lung sei straf­bar, so die Stadt München.

In Abstim­mung mit dem Poli­zei­prä­si­di­um Mün­chen erach­tet das Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­rat die Ein­schrän­kung des Ver­samm­lungs­rechts „auf­grund der Erfah­run­gen in den letz­ten Tagen” als erfor­der­lich. Die am Mon­tag­mor­gen am Sta­chus statt­ge­fun­de­ne Ver­samm­lung war bis­lang die ein­zi­ge Pro­test­ak­ti­on, die im Vor­feld medi­al ange­kün­digt wor­den war; Die Ver­samm­lungs­be­hör­de und das Poli­zei­prä­si­di­um Mün­chen hat­ten dar­auf­hin ver­sucht, der Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit einen ange­mes­se­nen Raum zu geben und dabei gleich­zei­tig durch ent­spre­chen­de Auf­la­gen die Erfor­der­nis­se der Gefah­ren­ab­wehr umzu­set­zen – aber schlech­te Erfah­rung dabei gemacht. Die Regle­men­tie­run­gen sei­en von den Akti­vis­ten gänz­lich miss­ach­tet und jeg­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Behör­den aus­drück­lich abge­lehnt worden.

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