Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zis­ten nah­men meh­re­re Per­so­nen am Flug­ha­fen fest

Düsseldorf Flughafen - Terminal A/B Foto: Düsseldorf Flughafen mit Sicht auf das Terminal A/B

Am Wochen­en­de haben Bun­des­po­li­zis­ten meh­re­re Per­so­nen bei der Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­le am Flug­ha­fen fest­ge­nom­men. Auch eine hohe Geld­stra­fe wur­de eingezogen.

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­le ver­schie­de­ner Flü­ge wur­den am Wochen­en­de durch die Bun­des­po­li­zei meh­re­re Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben waren. Auf­grund diver­ser Delik­te wur­den die Betrof­fe­nen ins­ge­samt zu einer Geld­stra­fe von 4.231,60 Euro ver­ur­teilt, die sie bei der Bun­des­po­li­zei begli­chen. Bei einem 25-Jäh­ri­gen kam die Mut­ter zur Hil­fe, die die gefor­der­te Geld­stra­fe bei einer Poli­zei­wa­che bezahl­te. Die fünf Män­ner wur­den bereits von den ent­spre­chen­den Staats­an­walt­schaf­ten – unter ande­rem wegen Betru­ges, Ver­stoß gegen das Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­setz, Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis und uner­laub­ten Ent­fer­nen vom Unfall­ort – verurteilt.

Eine 23-Jäh­ri­ge wur­de bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Djer­ba fest­ge­stellt, weil die Staats­an­walt­schaft Mön­chen­glad­bach die Frau zur Fest­nah­me wegen Betru­ges und Erschlei­chen von Leis­tun­gen aus­ge­schrie­ben hat­te. Die Deut­sche konn­te die gesam­te Geld­stra­fe in Höhe von 2.230 Euro nicht auf­brin­gen und muss­te somit die Ersatz­frei­heits­stra­fe von 89 Tagen in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt antre­ten. Auf­grund eines bestehen­den Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl ende­te die Rei­se eines 65-Jäh­ri­gen am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Die Staats­an­walt­schaft Traun­stein hat­te den Mann zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben, weil er bereits wegen Betru­ges ver­ur­teilt wur­de. Sei­ne geplan­te Rei­se nach Lon­don muss­te der Deut­sche gegen die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt tau­schen, um dort die Gesamt­frei­heits­stra­fe von 60 Tagen abzusitzen.

Eben­so bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Bang­kok wur­de ein 48-Jäh­ri­ger fest­ge­nom­men, da er auf­grund eines bestehen­den Unter­su­chungs­haft­be­fehl zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Die Staats­an­walt­schaft Pader­born wirft dem Mann vor gewerbs­mä­ßig uner­laubt Betäu­bungs­mit­tel an Per­so­nen unter 18 Jah­ren ver­äu­ßert zu haben. Der Deut­sche soll zwi­schen Novem­ber 2016 und Febru­ar 2017 zehn Mal ein bis zwei Mari­hua­na an einen damals 15-Jäh­ri­gen ver­kauft haben. Der zuletzt in Höx­ter leben­de Mann hielt sich auf unbe­stimm­te Zeit in Thai­land auf. Bei sei­ner Rück­kehr wur­de er nach sei­ner Fest­nah­me beim Amts­ge­richt Düs­sel­dorf vor­ge­führt und anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

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