Apo­the­ke: Ver­kauf von Coro­na-Schnell­tests gefordert

Apotheke - Logo - Gebäude - Wand Foto: Sicht auf ein Apothekenlogo an einer Wand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die deut­schen Apo­the­ker set­zen sich für einen Ver­kauf und Durch­füh­rung von Coro­na-Schnell­tests in Apo­the­ken ein.

„Ange­sichts der Pan­de­mie-Erfah­rung wäre es schlüs­sig und ver­nünf­tig, wenn Apo­the­ken Schnell­tests an Lai­en abge­ben könn­ten”, sag­te der Prä­si­dent der Bun­des­ver­ei­ni­gung Deut­scher Apo­the­ken­ver­bän­de (ABDA), Frie­de­mann Schmidt, der „Rhei­ni­schen Post”. Er mahn­te gleich­zei­tig aber die Limi­ta­tio­nen sol­cher Selbst­tests an. „Ein nega­ti­ver Selbst­test darf kein Frei­fahrt­schein für nach­läs­si­ges Ver­hal­ten beim Infek­ti­ons­schutz sein”, sag­te der ABDA-Prä­si­dent. Außer­dem müss­ten nach einem posi­ti­ven Test­ergeb­nis Mel­de­we­ge und Kon­se­quen­zen gere­gelt sein. „Schon des­halb müs­sen Tests auf eine poten­zi­ell lebens­be­droh­li­che Erkran­kung wie Covid-19 im heil­be­ruf­li­chen Umfeld, also bei Ärz­ten und Apo­the­kern, blei­ben”, sag­te Schmidt. Eine Abga­be von Schnell­tests auf Covid-19 ist nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge nur ein­ge­schränkt mög­lich. Die Medi­zin­pro­duk­te­ab­ga­be­ver­ord­nung unter­sagt den Apo­the­kern, sol­che Tests an Lai­en abzu­ge­ben. Apo­the­ker dürf­ten auch kei­ne dia­gnos­ti­schen Tests auf Covid-19 inner­halb der Apo­the­ke durch­füh­ren, da dies gesetz­lich Ärz­ten vor­be­hal­ten sei.

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