Arbeits­amt: 135.000 Kurz­ar­bei­ter stock­ten mit Hartz IV auf

Bauarbeiter - Mann - Schutzanzug - Helm - Baustelle Foto: Bauarbeiter mit Schutzkleidung auf einer Baustelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

135.000 Kurz­ar­bei­ter haben in der Pan­de­mie ihre Ein­künf­te mit Hartz-IV-Leis­tun­gen aufgestockt.

Das geht aus einer Berech­nung der Bun­des­agen­tur für Arbeit her­vor, über die die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” (Diens­tag­aus­ga­be) berich­tet. Die Zah­len bezie­hen sich laut NOZ auf die Mona­te April 2020 bis April 2021. Bei den 135.000 Leis­tungs­be­zie­hern in Kurz­ar­beit reich­ten der BA zufol­ge die Ein­künf­te nicht mehr aus, sodass sie Unter­stüt­zung durch das Job­cen­ter benö­tig­ten. „Ins­be­son­de­re in den Mona­ten April und Mai 2020 kam es zu einem sprung­haf­ten Anstieg bei der Zahl der betrof­fe­nen Per­so­nen”, berich­te­te die Bun­des­agen­tur auf Anfra­ge der Lin­ken-Abge­ord­ne­ten Sabi­ne Zimmermann.

Die Zahl der Anspruchs­be­rech­tig­ten auf auf­sto­cken­des Hartz IV dürf­te nach ihren Wor­ten sogar noch weit­aus grö­ßer sein als von der BA berech­net. „Vie­le scheu­en den Gang zum Job­cen­ter und brau­chen ihre Erspar­nis­se auf”, sag­te die Lin­ken-Poli­ti­ke­rin dem Blatt.

Die arbeits­markt­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Links­frak­ti­on im Bun­des­tag kri­ti­sier­te, die Bun­des­re­gie­rung las­se Gering­ver­die­nen­de beim Kurz­ar­bei­ter­geld im Stich. Dass Kurz­ar­bei­ter­geld sei für vie­le Men­schen zu nied­rig, ganz beson­ders in den ers­ten Mona­ten. Zim­mer­mann for­der­te des­halb ein Kurz­ar­bei­ter­geld von 90 Pro­zent vom letz­ten Net­to ab dem 1. Tag. „Gering­ver­die­nen­de brau­chen außer­dem ein Min­dest­kurz­ar­bei­ter­geld von 1.200 Euro, wie es auch die Gewerk­schaf­ten for­dern. Nur so lässt sich ver­hin­dern, dass Kurz­ar­bei­ten­de in Armut geraten”.

Aktu­ell gilt: Beschäf­tig­te erhal­ten 60 Pro­zent des letz­ten Net­to­ent­gelts als Kurz­ar­bei­ter­geld (Beschäf­tig­te mit min­des­tens einem Kind: 67 Pro­zent). Ab dem vier­ten Bezugs­mo­nat kann das Kurz­ar­bei­ter­geld unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auf 70 bezie­hungs­wei­se 77 Pro­zent erhöht wer­den, ab dem ach­ten Bezugs­mo­nat sind Zah­lun­gen von 80 bezie­hungs­wei­se 87 Pro­zent möglich.

Die Zahl der Kurz­ar­bei­ter belief sich laut BA zuletzt (im März 2021) auf 2,61 Mil­lio­nen. Auf dem bis­he­ri­gen Höchst­stand im April 2020 waren es knapp sechs Millionen.

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