BaFin: Zwei Mit­ar­bei­ter­ge­schäf­te mit Game­stop- und AMC-Aktien

Gamestop - Computerspieleladen - Hohe Straße - Köln-Innenstadt Foto: Innenansicht des Computerspieleladens Gamestop auf der Hohe Straße (Köln-Innenstadt)

Die Finanz­auf­sicht unter­sucht in zwei Fäl­len, ob Mit­ar­bei­ter uner­laubt spe­ku­la­ti­ve Geschäf­te mit Game­stop- und AMC-Akti­en getä­tigt haben.

Das geht aus der Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge des Lin­ken-Finanz­po­li­ti­kers Fabio de Masi her­vor, über die das „Han­dels­blatt” (Mon­tags­aus­ga­be) berich­tet. Die Geschäf­te von zwei Mit­ar­bei­tern waren dem­nach bei einer Unter­su­chung von Mit­ar­bei­ter­ge­schäf­ten auf­ge­fal­len. In der Zeit zwi­schen 01. Sep­tem­ber 2020 und 10. Febru­ar 2021 hat­ten vier Mit­ar­bei­ter 23 Mal Game­stop-Akti­en ge- oder ver­kauft. Vier Mit­ar­bei­ter han­del­ten außer­dem sechs­mal AMC-Aktien.

In den unter­such­ten Zeit­raum fällt die ers­te Wel­le des spek­ta­ku­lä­ren Schlag­ab­tauschs zwi­schen gut orga­ni­sier­ten Klein­an­le­gern und Hedge­fonds an den Bör­sen, die die Kur­se die­ser Akti­en erst jäh in die Höhe trie­ben und dann abstür­zen lie­ßen. „In ins­ge­samt zwei Fäl­len (zwei Per­so­nen) prüft die Bafin, ob ange­zeig­te pri­va­te Finanz­ge­schäf­te als spe­ku­la­tiv ein­zu­ord­nen sind”, heißt es in der Ant­wort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums (BMF) auf die Anfra­ge. „Dies wäre aus Sicht der Bafin nicht hinnehmbar”.

Spe­ku­la­ti­ve Geschäf­te sind seit dem 16. Okto­ber 2020 für Bafin-Mit­ar­bei­ter nicht mehr erlaubt. Nach Aus­kunft der Behör­de gel­ten Akti­en­ge­schäf­te als spe­ku­la­tiv, wenn An- und Ver­kauf inner­halb von weni­ger als 30 Tagen erfolgt und wenn es bei dem Finanz­ge­schäft um kurz­fris­ti­ge Kurs­ge­win­ne statt um lang­fris­ti­ge Ver­mö­gens­bil­dung geht. Anzei­chen für Insi­der­ge­schäf­te lie­gen der Bafin bis­lang nicht vor. Damit ist der Vor­fall weni­ger gra­vie­rend als im Fall eines Mit­ar­bei­ters, den die Bafin im Janu­ar wegen des Ver­dachts auf Insi­der­han­del ange­zeigt hatte.

Aller­dings ist die Prü­fung der frag­li­chen Game­stop- und AMC-Geschäf­te „noch nicht voll­stän­dig abge­schlos­sen”. Der Lin­ken-Abge­ord­ne­te de Masi zeig­te sich ver­är­gert: „Nicht nur Wire­card-Akti­en, son­dern auch Game­stop-Akti­en wur­den von Beschäf­tig­ten der Bafin gehan­delt. In zwei Fäl­len prüft die Bafin seit nun­mehr zwei Mona­ten, ob ange­zeig­te pri­va­te Finanz­ge­schäf­te als spe­ku­la­tiv ein­zu­ord­nen sind”, sag­te er dem „Han­dels­blatt” (Mon­tag­aus­ga­be). „Dies zeigt wei­ter­hin das hohe Maß an recht­li­cher Unklarheit”.

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