BMG: Bei roter Coro­na-Warn-App kein direk­ter PCR-Anspruch mehr

Corona-Warn-App - RKI - Robert-Koch-Institut - Smartphone - Niedriges Risiko Foto: Sicht auf die Corona-Warn-App auf einem Smartphone (RKI), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Eine rote War­nung in der Coro­na-Warn-App reicht künf­tig nicht mehr aus, um einen kos­ten­frei­en PCR-Test zu bekommen.

Das geht aus dem Ent­wurf des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums für die neue Test­ver­ord­nung her­vor, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” (Don­ners­tag­aus­ga­ben) berich­ten. Danach bleibt der grund­sätz­li­che Anspruch für alle Bür­ger auf kos­ten­lo­se PCR-Tests zwar grund­sätz­lich bestehen. Um die Labo­re zu ent­las­ten, muss der Ver­dacht vor­her aber in jedem Fall mit einem über­wach­ten Anti­gen-Schnell­test abge­klärt wer­den. Nur bei einem posi­ti­ven Ergeb­nis kann dann ein PCR-Test zur Bestä­ti­gung in Anspruch genom­men werden.

Zudem reicht für das Frei­tes­ten, also das vor­zei­ti­ge Been­den einer Iso­lie­rung bezie­hungs­wei­se Qua­ran­tä­ne, künf­tig gene­rell ein über­wach­ter Anti­gen-Schnell­test aus. „Auf dem Höhe­punkt der Pan­de­mie set­zen wir PCR-Tests geziel­ter ein”, sag­te Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach dem RND. „Künf­tig sol­len die Tests nur noch gemacht wer­den, wenn ein posi­ti­ver Schnell­test vor­liegt”, sag­te er. Eine rote Warn­mel­dung auf der App rei­che dafür nicht mehr. „Wer Gewiss­heit über eine Infek­ti­on benö­tigt, bekommt sie”, so der SPD-Poli­ti­ker. Zunächst war geplant, den Anspruch auf PCR-Nach­tes­tung nach posi­ti­vem Selbst- oder Schnell­test an einer Test­sta­ti­on auszusetzen.

Hin­ter­grund waren Mel­dun­gen über knap­per wer­den­de PCR-Test-Kapa­zi­tä­ten. Die Ein­schrän­kung sieht der Ent­wurf nicht mehr vor. Wie Lau­ter­bach bereits ange­kün­digt hat, sol­len die Labo­re aber künf­tig vor­ran­gig Pro­ben von Risi­ko­grup­pen, Beschäf­tig­ten in Kli­ni­ken, Pra­xen, in der Pfle­ge und in Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­rung unter­su­chen. Auch die­se Per­so­nen­grup­pen benö­ti­gen aller­dings einen posi­ti­ven Anti­gen-Schnell­test, bevor sie den PCR-Test machen können.

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