Arbeits­amt: Inter­ne Revi­si­on zieht ver­hee­ren­de Bilanz zu Hartz IV

Agentur für Arbeit - BA - Arbeitsamt - Bundesagentur für Arbeit - Schild - Adler - Mauer Foto: Bundesagentur für Arbeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die inter­ne Revi­si­on der Bun­des­agen­tur für Arbeit zieht eine ver­hee­ren­de Bilanz bei Hartz IV.

Wie „Bild” (Mon­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf den Bericht „Ver­ti­ka­le Revi­sio­nen im Jahr 2020” mel­det, bemän­geln die Prü­fer schlecht Ver­mitt­lung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen in Jobs, die Ver­schwen­dung von För­der­gel­dern und mas­sen­haft Feh­ler bei Wider­sprü­chen. Kon­kret kri­ti­sie­ren die Prü­fer, dass bei der Arbeits­ver­mitt­lung der Job­cen­ter das Han­deln „in mehr als der Hälf­te der Fäl­le nicht ziel­füh­rend” war. Den Job­cen­tern gelang es kaum, Hartz-IV-Bezie­her wie­der fit für Jobs zu machen oder sie zu ver­mit­teln. In 56 Pro­zent der geprüf­ten Fäl­le hat­ten es Job­cen­ter nicht geschafft, die Arbeits­chan­cen zu erhö­hen. Grund sei unter ande­rem, dass es „kei­ne ange­mes­se­ne Kon­takt­dich­te” mit vie­len Betrof­fe­nen gege­ben habe.

Wie „Bild” wei­ter schreibt, regis­trier­te die BA-Prü­fer beim Ein­satz soge­nann­ter Ein­glie­de­rungs­leis­tun­gen „die höchs­ten Feh­ler­wer­te” seit 2017. Bei einem Drit­tel der geprüf­ten Fäl­le sei­en BA-Gel­der „nicht ziel­ge­rich­tet” ein­ge­setzt wor­den. In vie­len Fäl­len hät­ten sich die Gel­der „nicht an den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen” der Arbeits­lo­sen ori­en­tiert. Sie sei­en damit „inef­fek­tiv und inef­fi­zi­ent” ein­ge­setzt wor­den. Die Revi­si­on prüf­te außer­dem 234 Wider­sprü­che gegen Hartz-IV-Beschei­de, schreibt „Bild” wei­ter. In 36 Pro­zent der Fäl­le, die ohne Begrün­dung ein­ge­reicht wur­den, konn­ten sich die Betrof­fe­nen nicht äußern, obwohl es vor­ge­schrie­ben ist. 29 Pro­zent der Wider­sprü­che sei­en dar­über hin­aus frist­ge­recht ent­schie­den worden.

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