Bun­des­fi­nanz­hof: Dop­pel­be­steue­rung künf­ti­ger Rent­ner erwartet

Alter Mann - Rentner - Junge Frau - Öffentlichkeit - Park - Sitzbank - Blumen Foto: Renter und eine junge Frau auf einer Sitzbank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­fi­nanz­hof geht davon aus, dass spä­te­re Rent­ner­jahr­gän­ge von einer dop­pel­ten Besteue­rung ihrer Ren­ten betrof­fen sein werden.

Das geht aus einem Urteil des Mün­che­ner Gerichts vom Mon­tag her­vor. Man habe in dem Ver­fah­ren erst­mals eine kon­kre­te Berech­nungs­for­mel für die dop­pel­te Besteue­rung fest­ge­legt, sag­te die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Jut­ta Förs­ter. „Dar­aus ergibt sich, dass künf­ti­ge Rent­ner­jahr­gän­ge von einer dop­pel­ten Besteue­rung betrof­fen sein wer­den”. In Ein­zel­fäl­len kön­ne dies auch schon für gegen­wär­ti­ge Rent­ner gel­ten, die ihre Ren­te noch nicht all­zu lang bezie­hen und in ihrer akti­ven Zeit selbst­stän­dig tätig waren.

Aus der Berech­nungs­grund­la­ge erge­be sich, dass der für jeden neu­en Rent­ner­jahr­gang gel­ten­de Ren­ten­frei­be­trag mit jedem Jahr klei­ner wer­de, so der Bun­des­fi­nanz­hof. Er dürf­te daher künf­tig rech­ne­risch in vie­len Fäl­len nicht mehr aus­rei­chen, um die aus ver­steu­er­tem Ein­kom­men geleis­te­ten Tei­le der Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu kom­pen­sie­ren. Im kon­kre­ten Fall wies das Gericht die Kla­ge eines Steu­er­be­ra­ters gegen die Besteue­rung sei­ner Ren­te zurück. Es lie­ge in dem Fall kei­ne Dop­pel­be­steue­rung vor, hieß es. Eine Ent­schei­dung in einem ähn­li­chen wei­te­ren Ver­fah­ren wird noch am Mon­tag­vor­mit­tag erwartet.

In Deutsch­land läuft seit 2005 eine Umstel­lung der Ren­ten­be­steue­rung. So wird schritt­wei­se bis 2040 eine nach­ge­la­ger­te Besteue­rung ver­wirk­licht, sodass die aus­ge­zahl­ten Ren­ten voll besteu­ert wer­den. Vor 2005 wur­den statt­des­sen vor­ge­la­gert die Ren­ten­bei­trä­ge der Arbeit­neh­mer besteu­ert. Grund­la­ge der Umstel­lung war ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, wonach Rent­ner und pen­sio­nier­te Beam­te gleich behan­delt wer­den müs­sen. Eine dop­pel­te Besteue­rung der Ren­ten in der Über­gangs­pha­se darf aber nicht erfolgen.

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