Die Bundesnetzagentur gab bekannt, dass die Mobilfunkprovider nun gegen Ping-Calls vorgehen müssen. Dazu soll vor einem Gesprächsaufbau ins Ausland die Kosten bekanntgeben werden.
Ping-Calls sind sogenannte Lockanrufe die jemanden erhalten kann, wo nach dem einmaligen Läuten gezielt das Gespräch beendet wird. Der Anrufer kann dabei zwei verschiedene Absichten haben. Einmal die, um zu schauen, ob die Rufnummer existiert und einmal die, um den Anrufer zu animieren, zurückzurufen.
Gegen letzteres geht nun die Bundesnetzagentur aktiv vor und verpflichtet die Mobilfunkprovider, bei einem Anruf in das Ausland die Kosten anzugeben. Üblicherweise wird vor dem regulären Rufaufbau dann eine automatische Ansage mitteilen, wie viel das Gespräch pro Minute kosten wird. Diese Ansage ist kostenfrei.
Zeit für die Umstellung und Implementation der Ansage haben die Provider bis zum 15. Januar 2018 und soll erst einmal in 22 verschiedenen Länder in Kraft treten.
Das gilt für die folgenden Länder:
- Albanien (00355)
- Benin (00229)
- Bosnien-Herzegowina (00387)
- Burundi (00257)
- Elfenbeinküste (00225)
- Global Mobile Satellite System (00881)
- Guinea (00224)
- Jemen (00967)
- Liberia (00231)
- Madagaskar (00261)
- Malediven (00960)
- Mali (00223)
- Marokko (00212)
- Mazedonien (00389)
- Serbien (00381)
- Seychellen (00248)
- Sierra Leone (00232)
- Somalia (00252)
- Sudan (00249)
- Tansania (00255)
- Tschad (00235)
- Tunesien (00216)
- Uganda (00256)
Die Ansage soll dazu beitragen, die sogenannten Ping-Calls unattraktiver zu gestalten, um sie letztendlich zu verringern, beziehungsweise im Idealfall komplett einzustellen. Denn auf den Anrufer, der den verpassten Anruf zurück anrufen sollte, kommen hier hohe Kosten zustande, wovon letztendlich nur der Inhaber der Rufnummer von profitiert.