Coro­na-App: Hoff­nun­gen auf Spiel­räu­me durch neue Funktionen

Corona-Warn-App - Kontaktverfolgung - Infizierung - Smartphone - Android Foto: Corona-Warn-App vom Robert Koch-Institut, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Han­del und das Gast­ge­wer­be erhof­fen sich durch die erwei­ter­te Coro­na-App neue Spielräume.

„Es ist gut, wenn jetzt end­lich über Lösun­gen nach­ge­dacht wird, die die Holz­ham­mer­me­tho­de eines Lock­downs mit Geschäfts­schlie­ßun­gen unnö­tig machen”, sag­te der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Han­dels­ver­bands Deutsch­land, Ste­fan Genth, den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe. Es sei höchs­te Zeit, noch mehr auf die Mög­lich­kei­ten der digi­ta­len Kon­takt­nach­ver­fol­gung zu set­zen. Der Han­del nut­ze bereits in eini­gen Regio­nen die kon­kur­rie­ren­de Luca-App. Aller­dings sei dies nur dort sinn­voll, wo die loka­len Gesund­heits­äm­ter die ent­spre­chen­den Lizen­zen erwor­ben hät­ten und die Mel­de­ket­te damit auch funk­tio­nie­re, sag­te Genth.

Künf­tig soll man sich über die offi­zi­el­le Coro­na-Warn-App des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums per QR-Code in Läden, Restau­rants und bei Events digi­tal ein­che­cken kön­nen. Für Gas­tro­no­men und Hote­liers sind die Coro­na-Apps ein wich­ti­ger Bau­stein des digi­ta­len Kon­takt­ma­nage­ments, um die Nach­ver­fol­gung mög­li­cher Infek­tio­nen zu ver­bes­sern. „Wich­tig ist, dass die App ein­fach zu bedie­nen ist, die Regeln des Daten­schut­zes erfüllt und eine hohe Akzep­tanz bei den Gäs­ten fin­det”, sag­te die Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin des Deut­schen Hotels- und Gast­stät­ten­ver­bands, Ingrid Hart­ges, den Funke-Zeitungen.

Die Deho­ga-Che­fin plä­diert jedoch dafür, wei­ter­hin auch die Papier­re­gis­trie­rung zu ermög­li­chen. „Wäh­rend einer Über­gangs­zeit muss aber auch für Betrie­be und Gäs­te die Mög­lich­keit bestehen, sich per Lis­ten­ein­trag auf daten­schutz­kon­for­men Zet­teln regis­trie­ren zu las­sen. So waren es in der Ver­gan­gen­heit auch Gäs­te, die die digi­ta­le Regis­trie­rung aus unter­schied­li­chen Grün­den abge­lehnt haben”.

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