Daten­schutz: Dau­er­haf­te Ortung per Smart­phone von Corona-Patienten

Smartphone - Frauen - Personen - Smartphone-Nutzerinnen - Smartphones - Tasche - Handtasche Foto: Smartphone-Nutzerinnen, dts Nachrichtenagentur

Daten­schüt­zer hal­ten den Ein­satz von Han­dy-Track­ing zur Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus unter bestimm­ten Bedin­gun­gen für denkbar.

Grund­sätz­lich dürf­ten sol­che Daten nur unter der Bedin­gung der Anony­mi­sie­rung oder der Ein­wil­li­gung der Betrof­fe­nen genutzt wer­den. „Aus­nah­men zum Schutz des hoch­ran­gi­gen Rechts­guts der öffent­li­chen Gesund­heit sind gleich­wohl mög­lich”, sag­te der Ham­bur­ger Daten­schüt­zer Johan­nes Cas­par dem „Han­dels­blatt” (Mon­tag­aus­ga­be).

Hier­bei müss­ten jedoch unter Beach­tung des gel­ten­den Rechts „ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­heit Betrof­fe­ner” getrof­fen wer­den. „Solan­ge sich kei­ne sol­chen expli­zi­ten Befug­nis­se zur Erhe­bung von Stand­ort­da­ten ins­be­son­de­re aus den Rege­lun­gen des natio­na­len Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes erge­ben, kommt zur Erhe­bung der Stand­ort­da­ten nur eine infor­mier­te Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen selbst in Betracht.”

Die schles­wig-hol­stei­ni­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te Marit Han­sen gab zu beden­ken, dass es um „hoch­sen­si­ble Daten” gehe, die über das pri­va­te und gesell­schaft­li­che Leben der Betrof­fe­nen einen genau­en Ein­blick geben könn­ten. Mit Blick auf ein mög­li­ches Han­dy-Track­ing sag­te sie dem „Han­dels­blatt”: „Wenn doch an sol­chen Lösun­gen gear­bei­tet wer­den soll­te, wären hier nicht nur gesetz­li­che und tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­sche Garan­tien für den Schutz die­ser Daten not­wen­dig, son­dern auch gesell­schaft­li­che Fol­gen­ab­schät­zun­gen.” Aktu­ell sehe sie in ent­spre­chen­den Über­le­gun­gen „undurch­dach­te Schnell­schüs­se”. „Der Scha­den wäre grö­ßer als der Nut­zen”, sag­te Hansen.

Das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) hat­te das Aus­le­sen von Bewe­gungs­da­ten aus dem Mobil­te­le­fon ins Spiel gebracht, um Kon­takt­per­so­nen von Infi­zier­ten auf­zu­spü­ren und so die Aus­brei­tung des Virus zu ver­lang­sa­men. „Wir wis­sen inzwi­schen, dass das tech­nisch mög­lich ist”, sagt RKI-Prä­si­dent Lothar Wie­ler. Ein klei­nes Team des RKI habe mit Mit­ar­bei­tern ande­rer Insti­tu­tio­nen in den ver­gan­ge­nen bei­den Tagen eine ent­spre­chen­de „Skiz­ze” erstellt. Für ihn sei aber auch klar, dass das nur mög­lich wäre, „wenn der ein­zel­ne sei­ne Daten auch spen­den würde”. .

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