DGB: Debat­te um Recht auf Home Office geht weiter

Arbeitsecke - Schreibtisch - Stuhl - Lampe Foto: Sicht auf eine Arbeitsecke mit Schreibtisch und Stuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der DGB-Vor­sit­zen­de Rei­ner Hoff­mann will in der Coro­na-Pan­de­mie einen Rechts­an­spruch aufs Home Office für die Beschäf­tig­ten durchsetzen.

„Wir for­dern einen Rechts­an­spruch auf Home Office – jeden­falls da, wo es mach­bar ist”, sag­te Hoff­mann der „Süd­deut­schen Zei­tung” (Mon­tag­aus­ga­be). „Es kann nicht sein, dass die Arbeit­ge­ber allein dar­über ent­schei­den”, sag­te er wei­ter. Eben­so müs­se sicher­ge­stellt wer­den, „dass nie­mand ins Home Office gezwun­gen wer­den kann”. In der Coro­na-Pan­de­mie redu­zier­ten man­che Fir­men, deren Beschäf­tig­te ver­stärkt von zu Hau­se arbei­ten, ihre Büro­flä­chen. „Für die Mit­ar­bei­ter droht dann die Rei­se nach Jeru­sa­lem: Wer zur Arbeit kommt, muss sich erst­mal müh­sam einen Platz suchen”, kri­ti­sier­te Hoffmann.

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil hat­te Ende ver­gan­ge­nen Jah­res einen Rechts­an­spruch aufs Home Office ange­kün­digt, war dann jedoch nach Debat­ten in der Koali­ti­on zurück­ge­ru­dert. Sein Gesetz­ent­wurf sieht nun ledig­lich vor, dass ein Arbeit­ge­ber mit einem Beschäf­tig­ten, der von zu Hau­se aus arbei­ten möch­te, dar­über spre­chen muss. Lehnt der Arbeit­ge­ber ab, braucht er Grün­de. Die Gewerk­schaf­ten sähen Heils Rück­zie­her kri­tisch, sag­te Hoff­mann. Er begrüß­te aber, das der Arbeits­mi­nis­ter bei dem The­ma vor­ge­schla­gen habe, die Mit­be­stim­mung der Betriebs­rä­te zu stär­ken. Für Fir­men ohne Betriebs­rä­te for­der­te Hoff­mann wei­te­re gesetz­li­che Regeln. „Sonst machen die Kapi­ta­lis­ten, was sie wollen”.

Der DGB-Chef for­der­te die Bun­des­re­gie­rung zu zusätz­li­chen Anstren­gun­gen auf, damit die Beschäf­tig­ten gut durch die Pan­de­mie kämen. „Wer ohne­hin wenig ver­dient, muss bei Kurz­ar­beit zum Amt gehen und Auf­sto­ckung bean­tra­gen, weil das Geld nicht reicht. Sinn­voll wäre es, wenn das Kurz­ar­bei­ter­geld auto­ma­tisch auf­ge­stockt wür­de, sobald es unter den Hartz-IV-Satz fällt.” Das Arbeits­lo­sen­geld sol­le ange­sichts des dras­ti­schen Ein­bruchs der Wirt­schaft wei­ter­hin drei Mona­te län­ger gezahlt wer­den, sag­te Hoff­mann. „Und wir brau­chen einen armuts­fes­ten Min­dest­lohn, also 12 Euro die Stun­de statt 9,50.”

Mit Blick auf die im Herbst anste­hen­de Bun­des­tags­wahl sag­te Hoff­mann, die Gewerk­schaf­ten könn­ten mit vie­len ver­schie­de­nen Koali­tio­nen zusam­men­ar­bei­ten. Zu einem mög­li­chen Bünd­nis von Uni­on und Grü­nen äußer­te er sich aller­dings kri­tisch. „Auf Lan­des­ebe­ne sehe ich da viel, was falsch läuft. Wenn Baden-Würt­tem­berg Leh­rer bis zu den Schul­fe­ri­en befris­tet ein­stellt und dann feu­ert oder Hes­sen frag­wür­di­ge Auto­bahn­plä­ne durch­boxt, kann mir das nicht gefallen”.

Hoff­mann kri­ti­sier­te, dass bei öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen häu­fig Unter­neh­men zum Zug kämen, die kei­ne Tarif­löh­ne zahl­ten. „Das ist ein Unding: Der Staat ver­gibt mit Steu­er­geld bezahl­te Auf­trä­ge an Fir­men, die sys­te­ma­tisch Lohn­dum­ping betrei­ben.” Statt­des­sen soll­ten Bund, Län­der und Kom­mu­nen öffent­li­che Auf­trä­ge nur an Fir­men ver­ge­ben, die tarif­ge­bun­den sind, for­der­te der DGB-Chef. Hoff­manns Amts­zeit läuft noch bis Mai 2022. Danach tre­te er nicht mehr an, sag­te er: „Dann bin ich kurz vor mei­nem 67. Geburts­tag und gehe in Ren­te.” Zur Fra­ge, ob ihm an der DGB-Spit­ze eine Frau nach­fol­gen kön­ne, sag­te er: „Ich hät­te dafür durch­aus Sympathien”.

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