Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei nimmt Gesuch­ten auf­grund Haft­be­fehl fest

Düsseldorf Flughafen - Terminal A/B Foto: Düsseldorf Flughafen mit Sicht auf das Terminal A/B

Am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen haben Bun­des­po­li­zis­ten ein gesuch­ter Straf­tä­ter fest­ge­nom­men, der bereits per Haft­be­fehl gesucht wur­de. Ihm wird ein räu­be­ri­scher Dieb­stahl vorgeworfen.

Bei den gest­ri­gen grenz­po­li­zei­li­chen Aus­rei­se­kon­trol­le nach Mos­kau wur­de durch die Bun­des­po­li­zei ein gesuch­ter Straf­tä­ter fest­ge­stellt, der zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Auf­grund eines bestehen­den Unter­su­chungs­haft­be­fehl ende­te die Rei­se eines 40-Jäh­ri­gen am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Die Staats­an­walt­schaft Bie­le­feld hat­te den Mann zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben, weil ihm räu­be­ri­scher Dieb­stahl vor­ge­wor­fen wird.

Der Deut­sche soll im Novem­ber 2018 in Güters­loh vor einem Geschäft ein unver­schlos­se­nes E‑Bike ent­wen­det haben. Der Eigen­tü­mer des elek­tri­schen Fahr­ra­des soll noch ver­sucht haben ihn dar­an zu hin­dern, in dem er sich am Fahr­rad­korb fest­hielt. Jedoch gelang ihm dies nicht, da der 40-Jäh­ri­ge stark in die Peda­le getre­ten haben soll. Bei sei­ner Flucht kol­li­dier­te er mit einer Pas­san­tin, die dar­auf­hin stürz­te und sich ver­letz­te. Nach die­sem Unfall soll der der Mann aus Güters­loh sei­ne Flucht zu Fuß fort­ge­setzt haben, konn­te jedoch von Pas­san­ten am Unfall­ort fest­ge­hal­ten werden.

Da der Deut­sche Ende März nicht zu sei­ner Haupt­ver­hand­lung erschien und unent­schul­digt fehl­te, erließ die Staats­an­walt­schaft die­sen Haft­be­fehl. Der Mann wur­de dem Haft­rich­ter vor­ge­führt und anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

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