Seit Herbst 2016 ist es bekannt, dass man als EU-Bürger mit einem Mobilfunktarif innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr bezahlen muss. Nun wurden die letzten Fragen diesbezüglich geklärt.
Die EU hat sich dafür eingesetzt, dass Mobilfunkkunden ab dem 15. Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr bezahlen müssen. Damit sind solche Gebühren gemeint, die man im Ausland zahlen muss, wenn man dort ins Heimatland telefoniert, von dort aus angerufen wird oder eine SMS versendet. Auch das mobile Internet ist in diesem Fall kostenpflichtig.
Nun ist es aber so, dass diese Kosten in rund vier Monaten nicht mehr den Kunden berechnet werden dürfen. Sprich, ist man außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU, besitzt eine Festnetz-Flatrate und ruft beispielsweise irgendwo auf irgendein Festnetzanschluss in Deutschland an, darf dafür nichts mehr berechnet werden. Hat man keine Festnetz-Flatrate, muss man die üblichen Gebühren dafür bezahlen, als ob man in Deutschland den Anruf tätigen würde. Besitzt man laut seinem Tarif auch eine Internet-Flatrate, was ja meistens der Fall ist, darf zukünftig auch im EU-Ausland damit surfen.
Bisher war aber noch unklar, wie viel Euro die Mobilfunkprovider sich gegenseitig in Rechnung stellen dürfen. Denn natürlich fallen hier Kosten an, die aber nicht mehr auf den Kunden (meist zum Teil) abgewälzt werden dürfen. So darf man sich ab Juni für einen Anruf 3,2 Cent pro Minute und einen Cent pro SMS in Rechnung stellen.
Für mobile Daten ist eine Staffelung vorgesehen. Zunächst sind es 7,70 Euro pro Gigabyte, ab dem 01. Januar 2018 sind es 6,00 Euro pro GB, ab dem 01. Januar 2019 4,50 Euro pro GB, ab dem 01. Januar 2020 3,50 Euro pro GB, ab dem 01. Januar 2021 3,00 Euro pro GB und ab dem 01. Januar 2022 dann nur noch 2,50 Euro pro GB.
Diese Preisobergrenze soll sicherstellen, dass die Netzbetreiber zwar ihre Kosten noch decken können, aber der Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt weiterhin besteht.