Die Europäische Zentralbank hat ihren ultralockeren geldpolitischen Kurs wieder einmal bestätigt.
Der EZB-Rat beschloss am Donnerstag unter anderem, die Zinssätze unverändert zu belassen. Damit bleibt der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte bei 0,00 Prozent, der Spitzenrefinanzierungssatz bei 0,25 Prozent. Für Einlagen bei der EZB müssen Banken weiterhin Strafzinsen in Höhe von 0,50 Prozent zahlen. Dies war allgemein so erwartet worden.
Der EZB-Rat gehe davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis man feststelle, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, welches hinreichend nahe, aber unter zwei Prozent liege, hieß es in einer Mitteilung der Notenbank.
Zudem bestätigte die EZB den Umfang des sogenannten „Pandemic Emergency Purchase Programme”, mit dem während der Coronakrise Geld in den Markt gepumpt wird und welches aktuell ein Volumen von 1,85 Billionen Euro umfasst. Es soll bis mindestens Ende März 2022 laufen, wobei eine Verlängerung möglich ist: Man werde im Rahmen des PEPP Nettokapitalkäufe tätigen, bis man feststelle, dass die Phase der Coronakrise vorbei sei, hieß es.
Da neue Daten die bei der geldpolitischen Sitzung im März vorgenommene gemeinsame Beurteilung der Finanzierungsbedingungen und der Inflationsaussichten bestätigten, gehe der EZB-Rat zudem davon aus, dass die Ankäufe im Rahmen des PEPP während des laufenden Quartals weiterhin deutlich umfangreicher ausfallen werden als während der ersten Monate des Jahres.