Goog­le: Neue reCAPTCHA-Ver­si­on soll auf Abfra­gen kom­plett verzichten

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Goog­le hat eine neue reCAPTCHA-Ver­si­on vor­ge­stellt. Mit reCAPTCHA v3 sol­len die läs­ti­gen Abfra­gen zukünf­tig der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Dabei soll eine KI im Ein­satz kommen.

Mit reCAPTCHA haben bei­spiels­wei­se Admi­nis­tra­to­ren einer Web­sei­te die Mög­lich­keit, eine bestimm­te Akti­on vor­her durch Goog­le über­prü­fen zu las­sen, ob die Akti­on von einem Com­pu­ter oder Mensch getä­tigt wird.

Wer öfters mal im Inter­net unter­wegs ist, wird die­se Über­prü­fung sicher­lich schon mal gese­hen haben: In der aktu­el­len Ver­si­on (reCAPTCHA v2) wird ein Begriff von Goog­le vor­ge­ge­ben und muss auf die ent­spre­chen­den Bil­der kli­cken. In der alten Ver­si­on (reCAPTCHA v1) muss­te man zwei Wör­ter hän­disch im Feld ein­tip­pen. Hat man die­sen „Test” erfolg­reich absol­viert, kann die Akti­on (Anfra­ge) durch­ge­führt werden.

Zum Ein­satz kommt das oft bei Web­sei­ten vor, wenn man sich dort regis­trie­ren möch­te. Gele­gent­lich auch bei den Kom­men­ta­ren, wenn man eins ver­öf­fent­li­chen möch­te. Das hilft den Betrei­bern der Sei­te unge­mein, denn so wird sicher­ge­stellt, dass die­se Akti­on auch von einem Men­schen durch­ge­führt wird. Com­pu­ter (Bots) wer­den so außen vor gelas­sen, die meis­tens die Absicht haben, Spam zu ver­brei­ten. Bei­spiels­wei­se in den Kom­men­ta­ren oder bei Formularen.

In der neu­en Ver­si­on von Goog­le für reCAPTCHA (reCAPTCHA v3) soll die Erken­nung von Computer/Mensch nun eine künst­li­che Intel­li­genz (KI) vor­neh­men. Dadurch sol­len die läs­ti­gen Abfra­gen kom­plett weg­fal­len. So muss man dann weder ein Text ein­ge­ben, noch auf Bil­der kli­cken. Dazu wer­den im Hin­ter­grund Daten wie die Bewe­gung des Maus­zei­gers, zuvor besuch­te Web­sei­ten und ähn­li­che­res abge­fragt. Sehen die­se Aktio­nen „mensch­lich” aus, muss man das Captcha nicht lösen und fällt dem­nach weg.

Wich­tig hier zu erwäh­nen ist aber, dass man selbst als Nut­zer nicht ent­schei­den kann, ob man die zwei­te oder drit­te Ver­si­on von reCAPTCHA ver­wen­det. Das ent­schei­det ledig­lich – in unse­rem Fall – der Web­sei­ten­be­trei­ber, wel­che Ver­si­on er ver­wen­den möchte.