Jugend­amt: Höchst­stand an Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen gemeldet

Kinder - Personen - Gebäude - Jacken - Junge Menschen - Jungen - Mädchen Foto: Sicht auf eine Gruppe Kinder, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Jugend­äm­ter in Deutsch­land haben im Jahr 2020 bei fast 60.600 Kin­dern und Jugend­li­chen eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung festgestellt.

Die Zah­len sind so vie­le wie noch nie seit Ein­füh­rung der Sta­tis­tik im Jahr 2012. Gegen­über 2009 waren es rund 5.000 Fäl­le oder 9 Pro­zent mehr, teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt am Mitt­woch mit. Bereits in den bei­den Vor­jah­ren war die Zahl der Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen deut­lich – und zwar um jeweils 10 Pro­zent – gestiegen.

Neben einer zuneh­men­den Sen­si­bi­li­sie­rung der Bevöl­ke­rung für den Kin­der­schutz könn­ten im Coro­na-Jahr 2020 auch die Belas­tun­gen von Fami­li­en infol­ge der Lock­downs und der Kon­takt­be­schrän­kun­gen ein Grund für die Zunah­me gewe­sen sein, so die Sta­tis­ti­ker. Gleich­zei­tig sei nicht aus­zu­schlie­ßen, dass ein Teil der Fäl­le, etwa auf­grund von vor­über­ge­hen­den Schul­schlie­ßun­gen, unent­deckt geblie­ben sei.

Bun­des­weit prüf­ten die Jugend­äm­ter im Jahr 2020 knapp 194.500 Ver­dachts­mel­dun­gen im Rah­men einer Gefähr­dungs­ein­schät­zung, das waren 12 Pro­zent mehr als 2019 (+21.400 Fäl­le). Den neu­en Ergeb­nis­sen zufol­ge war etwa jedes zwei­te gefähr­de­te Kind jün­ger als acht Jah­re (51 Pro­zent) und jedes drit­te sogar jün­ger als fünf Jah­re (33 Pro­zent). Wäh­rend Jun­gen bis zum Alter von 13 Jah­ren etwas häu­fi­ger betrof­fen waren, galt dies ab dem 14. Lebens­jahr für die Mäd­chen. Die meis­ten Min­der­jäh­ri­gen wuch­sen bei allein­er­zie­hen­den Eltern­tei­len (43 Pro­zent), bei bei­den Eltern gemein­sam (38 Pro­zent) oder einem Eltern­teil in neu­er Part­ner­schaft auf (11 Pro­zent). Etwa die Hälf­te (49 Pro­zent) der betrof­fe­nen Jun­gen und Mäd­chen hat­te zum Zeit­punkt der Gefähr­dungs­ein­schät­zung bereits eine Leis­tung der Kin­der- und Jugend­hil­fe in Anspruch genom­men und stand somit schon in Kon­takt zum Hil­fe­sys­tem. Die meis­ten Kin­der mit einer Kin­des­wohl­ge­fähr­dung wie­sen Anzei­chen von Ver­nach­läs­si­gung auf (58 Pro­zent). Bei rund einem Drit­tel aller Fäl­le (34 Pro­zent) wur­den Hin­wei­se auf psy­chi­sche Miss­hand­lun­gen – bei­spiels­wei­se in Form von Demü­ti­gun­gen, Ein­schüch­te­run­gen, Iso­lie­rung und emo­tio­na­le Käl­te – gefun­den. In etwas mehr als einem Vier­tel (26 Pro­zent) der Fäl­le gab es Indi­zi­en für kör­per­li­che Miss­hand­lun­gen und in 5 Pro­zent Anzei­chen für sexu­el­le Gewalt. Mehr­fach­nen­nun­gen waren hier­bei möglich.

Im Ver­gleich zum Vor­jahr haben alle Arten der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung an Bedeu­tung gewon­nen. Beson­ders stark war die Zunah­me im Coro­na-Jahr 2020 aber bei psy­chi­schen Miss­hand­lun­gen. Hier stieg die Zahl der Nen­nun­gen um 17 Pro­zent (+3.100 Fäl­le). Die meis­ten der Gefähr­dungs­ein­schät­zun­gen wur­den im Jahr 2020 von der Bevöl­ke­rung – also Ver­wand­ten, Bekann­ten, Nach­barn oder anonym – ange­regt (27 Pro­zent). Fast eben­so häu­fig kamen die Hin­wei­se auf eine mög­li­che Kin­des­wohl­ge­fähr­dung von Poli­zei oder Jus­tiz­be­hör­den (27 Pro­zent). Mit Abstand folg­ten Ein­rich­tun­gen und Diens­te der Kin­der- und Jugend­hil­fe oder Erzie­hungs­hil­fe (13 Pro­zent) sowie Schu­len (10 Pro­zent). In rund jedem zehn­ten Fall hat­ten die Fami­li­en selbst, also die betrof­fe­nen Min­der­jäh­ri­gen oder deren Eltern, auf die Gefähr­dungs­si­tua­ti­on auf­merk­sam gemacht (9 Pro­zent). Knapp jeder drit­te Ver­dacht auf eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung wur­de spä­ter durch die Jugend­äm­ter bestä­tigt (31 Pro­zent). In etwa einem wei­te­ren Drit­tel (34 Pro­zent) der Fäl­le stell­ten die Behör­den zwar kei­ne Gefähr­dung, wohl aber wei­te­ren Hil­fe­be­darf fest und eben­so in rund einem Drit­tel (35 Pro­zent) der Fäl­le erwies sich der Ver­dacht als unbe­grün­det. Fach­leu­te hat­ten im Vor­feld der Coro­na-beding­ten Lock­downs davor gewarnt, dass ins­be­son­de­re durch die Schul- und Kita-Schlie­ßun­gen Kin­der­schutz­fäl­le unent­deckt geblie­ben sein könnten.

Die neu­en Ergeb­nis­se schei­nen die­se Annah­me, zumin­dest für den Sek­tor Schu­le, zu stüt­zen: So sind die Ver­dachts­mel­dun­gen von Schu­len im Jahr 2020 – erst­mals in der Sta­tis­tik und ent­ge­gen dem all­ge­mei­nen Trend (ins­ge­samt 12 Pro­zent mehr Ver­dachts­mel­dun­gen gegen­über 2019) – um 1,5 Pro­zent zurück­ge­gan­gen (-300 Fäl­le). Dies steht im Gegen­satz zu den Ent­wick­lun­gen der bei­den Vor­jah­re: Im Jahr 2018 hat­ten die Ver­dachts­mel­dun­gen von Schu­len um 15 Pro­zent (+2 100 Fäl­le) und im Jahr 2019 sogar um 17 Pro­zent zuge­nom­men (+2 800 Fälle).

Dage­gen scheint die Bevöl­ke­rung im Coro­na-Jahr 2020 erheb­lich wach­sa­mer gewor­den zu sein: Gegen­über 2019 sind die Hin­wei­se von Ver­wand­ten, Bekann­ten, Nach­barn und anony­men Mel­dern um ins­ge­samt 9.100 Fäl­le ange­stie­gen, das ent­spricht einer weit über­durch­schnitt­li­chen Zunah­me um 21 Pro­zent. Eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung liegt vor, wenn eine erheb­li­che Schä­di­gung des kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder see­li­schen Wohls eines Kin­des droht oder bereits ein­ge­tre­ten ist. In Ver­dachts­fäl­len sind die Jugend­äm­ter ver­pflich­tet, durch eine Gefähr­dungs­ein­schät­zung das Gefähr­dungs­ri­si­ko und den Hil­fe­be­darf abzu­schät­zen und einer Gefähr­dung ent­ge­gen­zu­wir­ken. Dazu zäh­len in der Regel auch ein Haus­be­such und die Erör­te­rung der Pro­blem­si­tua­ti­on mit dem Kind und – sofern dies dem Kin­der­schutz nicht ent­ge­gen­steht – den Sor­ge­be­rech­tig­ten. Im Zwei­fel kann der Kin­der­schutz auch durch ein Fami­li­en­ge­richt gegen den Wil­len der Sor­ge­be­rech­tig­ten durch­ge­setzt werden.