Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt. Das Gesetz sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig.
Dies teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fielen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht habe.
Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum, so das Gericht. Da das Gesetz zum Berliner Mietendeckel im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regele, sei es insgesamt nichtig.
Der Mietendeckel war am 23. Februar 2020 rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft getreten. Grundlage ist das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen”. Im Kern sah der Mietendeckel vor, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren. Mieterhöhungen um jährlich bis zu 1,3 Prozent sollten ab 2022 möglich sein. Betroffen waren rund 1,5 Millionen Wohnungen mit dem Baujahr vor 2014.