KSG: Kli­ma­schutz­ge­setz sieht bis 2030 dras­ti­sche Ein­schnit­te vor

Stahlproduktion - Person - Uniform - Arbeiter - Anzug - Metall - Stahl Foto: Sicht auf einen Arbeiter bei der Stahlproduktion, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung plant bereits bis 2030 erheb­li­che zusätz­li­che Anstren­gun­gen im Klimaschutz.

Das geht aus dem Ent­wurf der Novel­le des Kli­ma­schutz­ge­set­zes her­vor, über den das „Han­dels­blatt” (Frei­tags­aus­ga­be) berich­tet. Dem Ent­wurf zufol­ge soll unter ande­rem die Ener­gie­wirt­schaft ihren CO2-Aus­stoß bis 2030 auf 108 Mil­lio­nen Ton­nen redu­zie­ren. Bis­lang erlaub­te das Kli­ma­schutz­ge­setz einen Aus­stoß von 175 Mil­lio­nen Ton­nen CO2 im Jahr 2030. Für die Indus­trie ver­schärft sich der erlaub­te Wert dem Ent­wurf zufol­ge von bis­lang 140 Mil­lio­nen Ton­nen auf 119 Mil­lio­nen Ton­nen. Im Ver­kehrs­be­reich ist 2030 statt eines Aus­sto­ßes von 95 Mil­lio­nen Ton­nen CO2 nur noch ein Aus­stoß von 85 Mil­lio­nen Ton­nen erlaubt.

Neu in der Novel­le sind jähr­li­che Emis­si­ons­min­de­rungs­zie­le für die Jah­re 2031 bis 2040 sowie bran­chen­spe­zi­fi­sche Emis­si­ons­men­gen für die Jah­re 2035 und 2040. Zudem wer­den die Auf­ga­ben des Exper­ten­ra­tes für Kli­ma­fra­gen erwei­tert. Erst­mals ab 2022 und dann alle zwei Jah­re soll der Exper­ten­rat dem Ent­wurf zufol­ge ein Gut­ach­ten zu Ent­wick­lung und Trends der Treib­haus­gas­emis­sio­nen in Deutsch­land vor­le­gen. „Dar­in kann er auch zusätz­li­che Maß­nah­men, Anpas­sun­gen der Min­de­rungs­zie­le sowie Ände­run­gen der Jah­res­e­mis­si­ons­men­gen vor­schla­gen”, heißt es in dem Ent­wurf. For­de­run­gen, bei einer Über­schrei­tung der zuläs­si­gen Jah­res­e­mis­si­ons­men­ge in den Sek­to­ren Ver­kehr und Gebäu­de auto­ma­tisch die CO2-Prei­se zu erhö­hen, blei­ben in dem Gesetz­ent­wurf unbe­rück­sich­tigt. Die Mög­lich­keit, Ziel­ver­feh­lun­gen ins nächs­te Berichts­jahr zu ver­schie­ben, bleibt bestehen.

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