Lever­ku­sen: Auto­fah­rer blo­ckier­te absicht­lich Lini­en­bus in Lützenkirchen

Jugend- und Bürgerhaus - Schöne Aussicht - Leverkusen-Lützenkirchen Foto: Jugend- und Bürgerhaus "Schöne Aussicht" (Leverkusen-Lützenkirchen), Urheber: Stadt Leverkusen

Ein Auto­fah­rer in Lever­ku­sen-Lüt­zen­kir­chen blo­ckier­te absicht­lich einen Lini­en­bus, der auf­grund der engen Stra­ße nicht wei­ter­fah­ren konn­te. Die hin­zu­ge­zo­ge­ne Poli­zei ver­such­te den Streit zu deeskalieren.

Der Streit zwi­schen einem Auto­fah­rer (68) und dem Fah­rer (37) eines Lini­en­bus­ses der Wup­si an der Hal­te­stel­le „Schö­ne Aus­sicht” in Lever­ku­sen-Lüt­zen­kir­chen führ­te ges­tern Nach­mit­tag (06. Dezem­ber 2018) zu mehr als zwan­zig Minu­ten Ver­spä­tung des Bus­ses. Grund für den Streit war die unter­schied­li­che Auf­fas­sung der Ver­kehrs­teil­neh­mer, wer an der engen Stel­le zurück­set­zen und damit ein Vor­bei­fah­ren ermög­li­chen soll.

Der Bus­fah­rer war gegen 17:10 Uhr mit sei­nem mit Fahr­gäs­ten besetz­ten Gelenk­bus auf der Ham­ber­ger Stra­ße in Rich­tung der Stra­ße Lip­pe unter­wegs. Im dor­ti­gen Kur­ven­be­reich kam ihm ein Daim­ler Benz ent­ge­gen. Da auf­grund der Fahr­bahn­brei­te ein gegen­sei­ti­ges Pas­sie­ren nicht mög­lich war, for­der­te der 37-Jäh­ri­ge zunächst mit Ges­ten und anschlie­ßend mit Wor­ten den Mer­ce­des­fah­rer auf, sei­nen Wagen zurück zu set­zen. Der 68-Jäh­ri­ge sah dies aller­dings nicht ein son­dern for­der­te sei­ner­seits, der Gelenk­bus­fah­rer sol­le doch sein Vehi­kel zurück bewe­gen. Es folg­te ein Wort­ge­fecht wel­ches aller­dings nicht zu einem Ergeb­nis führ­te. Bei Ein­tref­fen der hin­zu­ge­ru­fe­nen Poli­zei hat­te sich bereits ein beacht­li­cher Stau ent­wi­ckelt und der Streit droh­te zu eskalieren.

Auch den Wei­sun­gen der Poli­zei­be­am­ten woll­te der PKW-Fah­rer zunächst kei­ne Fol­ge leis­ten. Er beharr­te dar­auf, im Recht zu sein. Gleich­zei­tig mach­te er deut­lich, sich künf­tig genau­so zu ver­hal­ten. Erst gegen 17:30 konn­ten alle ihre Fahrt fortsetzen.

Den hart­nä­cki­gen Auto­fah­rer erwar­tet nun eine Straf­an­zei­ge wegen Nöti­gung. Sein Füh­rer­schein wur­de vor Ort beschlag­nahmt. Dar­über hin­aus wird geprüft, ob sei­ne cha­rak­ter­li­che Eig­nung zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeu­ges noch vorliegt.

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