Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte seine geplante Impfpflicht auf Tagesmütter und Flüchtlingsheime ausweiten.
Das geht aus dem Entwurf des „Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention” hervor, den Spahn am Mittwoch ins Kabinett einbringen will und über den die „Bild am Sonntag” berichtet. Er wolle möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen, sagte Spahn.
„Wer sich oder seine Kinder nicht impfen lässt, gefährdet eben nicht nur sich selbst, sondern in einer offenen Gesellschaft auch andere”, so der CDU-Politiker weiter. Bis zum Juli 2021 müsse der Nachweis für die Impfung der Kinder in den entsprechenden Einrichtungen erbracht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gleiches gelte für die Mitarbeiter in Schulen, Kitas und Flüchtlingsheimen.
Ein neu ankommender Asylbewerber müsse den Nachweis bis vier Wochen nach seiner Ankunft erbringen. Wer sich der Impfpflicht widersetzt, solle ein Bußgeld von 2.500 Euro zahlen müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung solle die Umsetzung der Regeln mit Aufklärungsmaßnahmen unterstützen und bekomme dafür zwei Millionen Euro jährlich. Der Entwurf sieht zudem vor, den Impfschutz bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zu erhöhen. „Daher soll der Öffentliche Gesundheitsdienst künftig wieder als freiwilliges Angebot für Kinder und ihre Eltern mehr Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Krankenkassen sollen das mitfinanzieren”, sagte Spahn der „Bild am Sonntag”.