RKI: Ein­rei­sen aus Groß­bri­tan­ni­en, Por­tu­gal und Russ­land leichter

Flugzeug - Landebahn - Flughafen - Wiese - Baustelle - Kran - Häuser Foto: Sicht auf ein Flugzeug, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Por­tu­gal, Russ­land und Groß­bri­tan­ni­en wer­den von Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten zu Hoch­in­zi­denz­ge­bie­ten herabgestuft.

Das teil­te das Robert-Koch-Insti­tut am Mon­tag­abend mit. Aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten gilt ein Beför­de­rungs­ver­bot, das nun für die­se Län­der weg­fällt. Die glei­che Her­ab­stu­fung gilt auch für Indi­en und Nepal. Ände­run­gen bei den Risi­ko­ge­bie­ten, der dritt­höchs­ten Stu­fe, gibt es nicht.

Rei­sen­de aus einem Hoch­in­zi­denz- oder Virus­va­ri­an­ten­ge­biet müs­sen sich schon vor der Abrei­se tes­ten las­sen und müs­sen ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis dem Beför­de­rer, bei­spiels­wei­se der Flug­ge­sell­schaft, vor­le­gen oder über einen Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis verfügen.

Nach Vor­auf­ent­halt in Hoch­in­zi­denz­ge­bie­ten kann eine Frei­tes­tung frü­hes­tens fünf Tage nach Ein­rei­se vor­ge­nom­men wer­den. Nach Auf­ent­halt in Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten dau­ert die Qua­ran­tä­ne 14 Tage und eine vor­zei­ti­ge Been­di­gung der Qua­ran­tä­ne ist nicht möglich.

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