Der Deutsche Sozialgerichtstag hat die Rentengesetzgebung in Deutschland massiv kritisiert.
Wie „Bild” (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Stellungnahme des Sozialgerichtstages zum jüngsten Rentengesetz der Ampel-Regierung berichtet, fordert die Vereinigung der Sozialrichter und ‑anwälte „dringend” eine Bereinigung des Sozialgesetzbuches VI. Das sei besser, als das Gesetz „durch immer weitere Korrekturen an den Korrekturen zu verschlimmern”.
Vor allem die Regelungen zur Rentenanpassung, die im aktuellen Gesetzentwurf erneut geändert wird, hält der Sozialgerichtstag für unverständlich. „Die Rentenanpassung ist faktisch selbst von Fachleuten kaum noch nachvollziehbar”, zitiert „Bild” aus der Stellungnahme. „Der Gesetzestext zur Rentenanpassung ist bis zur Unkenntlichkeit und Inpraktikabilität aufgebläht”. Durch den vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf würden drei Paragraphen und zwei Absätze zur Berechnung der Rentenanpassung eingefügt. Schon bisher seien die Rentenformel und Anpassungsfaktoren in 16.000 Zeichen beschrieben worden. Nun seien es schon 20.000 Zeichen.
Der Sozialgerichtstag: „Der offizielle Zusammenhang, nachdem sich die Renten grundsätzlich wie die Löhne entwickeln, ist nur noch ein Feigenblatt.” Eine „Vielzahl an Ausnahmeregelungen” würden die Rentenentwicklung „regelmäßig faktisch von der Lohnentwicklung abkoppeln”. Selbst für den verständigen Laien sei es nicht mehr nachvollziehbar, „wie sich das Ergebnis berechnet”.