Sozi­al­ge­richts­tag: Ren­ten­an­pas­sung sei nicht nachvollziehbar

Personen - Menschen - Rentner - Jugendliche - Öffentlichkeit Foto: Senioren und Jugendliche in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Deut­sche Sozi­al­ge­richts­tag hat die Ren­ten­ge­setz­ge­bung in Deutsch­land mas­siv kritisiert.

Wie „Bild” (Mitt­woch­aus­ga­be) unter Beru­fung auf eine Stel­lung­nah­me des Sozi­al­ge­richts­ta­ges zum jüngs­ten Ren­ten­ge­setz der Ampel-Regie­rung berich­tet, for­dert die Ver­ei­ni­gung der Sozi­al­rich­ter und ‑anwäl­te „drin­gend” eine Berei­ni­gung des Sozi­al­ge­setz­bu­ches VI. Das sei bes­ser, als das Gesetz „durch immer wei­te­re Kor­rek­tu­ren an den Kor­rek­tu­ren zu verschlimmern”.

Vor allem die Rege­lun­gen zur Ren­ten­an­pas­sung, die im aktu­el­len Gesetz­ent­wurf erneut geän­dert wird, hält der Sozi­al­ge­richts­tag für unver­ständ­lich. „Die Ren­ten­an­pas­sung ist fak­tisch selbst von Fach­leu­ten kaum noch nach­voll­zieh­bar”, zitiert „Bild” aus der Stel­lung­nah­me. „Der Geset­zes­text zur Ren­ten­an­pas­sung ist bis zur Unkennt­lich­keit und Inprak­ti­ka­bi­li­tät auf­ge­bläht”. Durch den ver­gan­ge­ne Woche vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­de­ten Gesetz­ent­wurf wür­den drei Para­gra­phen und zwei Absät­ze zur Berech­nung der Ren­ten­an­pas­sung ein­ge­fügt. Schon bis­her sei­en die Ren­ten­for­mel und Anpas­sungs­fak­to­ren in 16.000 Zei­chen beschrie­ben wor­den. Nun sei­en es schon 20.000 Zeichen.

Der Sozi­al­ge­richts­tag: „Der offi­zi­el­le Zusam­men­hang, nach­dem sich die Ren­ten grund­sätz­lich wie die Löh­ne ent­wi­ckeln, ist nur noch ein Fei­gen­blatt.” Eine „Viel­zahl an Aus­nah­me­re­ge­lun­gen” wür­den die Ren­ten­ent­wick­lung „regel­mä­ßig fak­tisch von der Lohn­ent­wick­lung abkop­peln”. Selbst für den ver­stän­di­gen Lai­en sei es nicht mehr nach­voll­zieh­bar, „wie sich das Ergeb­nis berechnet”.

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