Sozi­al­ver­band: VdK kri­ti­siert hohe Bei­trä­ge für Betriebsrentner

Alter Mann - Rentner - Junge Frau - Öffentlichkeit - Park - Sitzbank - Blumen Foto: Renter und eine junge Frau auf einer Sitzbank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Streit um Ent­las­tun­gen für Betriebs­rent­ner wächst der Druck auf die Bundesregierung.

Immer mehr Betrof­fe­ne beklag­ten sich bei den Sozi­al­ver­bän­den, sag­te Vere­na Ben­te­le, Prä­si­den­tin des Sozi­al­ver­ban­des VdK, der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung”. Dop­pel­ver­bei­tra­gung von Betriebs­ren­ten rege die Mit­glie­der wahn­sin­nig auf.

„Jeden Monat mel­den sich bei uns Mit­glie­der, die gera­de ver­ren­tet wer­den und jetzt erst erfah­ren, dass ihre schö­ne Betriebs­ren­te 18 Pro­zent weni­ger wert ist.” Von der soge­nann­ten Dop­pel­ver­bei­tra­gung sind neben Betriebs­rent­nern auch Direkt­ver­si­cher­te betrof­fen, ins­ge­samt etwa sechs Mil­lio­nen Menschen.

Seit einer Reform im Jahr 2004 fällt auf bei­de Vor­sor­ge­ar­ten in der Aus­zah­lungs­pha­se der vol­le Kran­ken­kas­sen­bei­trag an. Die Emp­fän­ger müs­sen also Arbeit­neh­mer- und Arbeit­ge­ber­an­teil an ihre Kran­ken­kas­se abführen.

Zusam­men mit dem Bei­trag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung wer­den rund 18 Pro­zent fäl­lig. Ben­te­le sag­te, bei den Betriebs­ren­ten sei mit der Neu­re­ge­lung von 2004 viel Ver­trau­en ver­spielt wor­den. „Es ist natür­lich so, dass nie­mand einen sol­chen Ver­trag abge­schlos­sen hät­te, wenn 1978 bekannt gewe­sen wäre, dass spä­ter Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf die Aus­zah­lun­gen fäl­lig wer­den. Da wäre es bes­ser gewe­sen, das Geld unter sein Kopf­kis­sen zu legen, denn eine Ren­di­te von 18 Pro­zent erreicht kei­ne betrieb­li­che Altersvorsorge.”

Zur Ent­las­tung der Betrof­fe­nen for­dert der VdK eine unver­züg­li­che Rück­kehr zum hal­ben Bei­trags­satz. „Zusätz­lich muss die Frei­gren­ze von der­zeit 155,75 Euro in einen Frei­be­trag umge­wan­delt wer­den. Dann wür­de der hal­be Bei­trags­satz nur auf den Betrag fäl­lig, der die 155,75 Euro über­steigt”, so Ben­te­le. Durch die­se bei­den Maß­nah­men wür­den alle Betriebs­rent­ner ent­las­tet, beson­ders die mit einer klei­nen Betriebsrente.

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