Wenige Tage vor Inkrafttretens des Grundsicherungs-Anspruches für ukrainischen Flüchtlinge sind 352.545 Ukrainer und 12.371 Drittstaatsangehörige registriert worden.
Das erklärte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der „Bild am Sonntag”. Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge wird aber höher geschätzt, da zunächst jeder Ukrainer mit seinem Pass visafrei einreisen konnte und keine Registrierungspflicht bestand. Laut der Bundesagentur für Arbeit haben sich Stand Freitag 44.000 Ukrainer bei den Jobcentern als arbeitsuchend gemeldet.