Unity­me­dia – All­ge­mei­ne Preis­er­hö­hung für alle Kunden

Unitymedia

Der deut­sche Kabel­netz­be­trei­ber Unity­me­dia kün­digt wie­der eine Preis­er­hö­hung an. Dies­mal in Höhe von zwei Euro und das für alle Kun­den. Ganz gleich ob Bestands- oder Neu­kun­de, bei­de müs­sen zukünf­tig mehr zahlen.

Aktu­ell bekom­men Bestands­kun­den von Unity­me­dia per Brief­post den Hin­weis, dass sich ihr Tarif um zwei Euro im Monat erhöht. Dabei wird nicht der Preis für etwa­ige Pake­te erhöht, son­dern der Grund­ta­rif für den TV-Anschluss. Daher las­sen sich auch die Mehr­kos­ten in Zukunft nicht vermeiden.

Da es eine all­ge­mei­ne Ver­schlech­te­rung für den Kun­den ist, besteht ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Nimmt man ihn in Anspruch, muss zwar dann nicht mehr „mehr” zah­len, jedoch wird der Ver­trag gekün­digt. Für Neu­kun­den ist die Preis­än­de­rung schon auf der Home­page zu sehen.

Wich­tig ist hier­bei aber auch, dass man nur vom Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen kann, der über Unity­me­dia das Fern­se­hen gebucht hat. Das rei­ne Inter­net ist hier­von nicht betroffen.

Eben­so wenig betrof­fen sind Haus­ei­gen­tü­mer, die am Unity­me­dia-Netz ange­schlos­sen sind. Daher kann man nur TV vor­zei­tig kün­di­gen und nicht das Internet.