15 Ermitt­lungs­ver­fah­ren nach Räu­mung von Fechen­hei­mer Wald

Frankfurt/Main (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Die Staats­an­walt­schaft Frank­furt am Main hat nach der Räu­mung des Pro­test­camps im Fechen­hei­mer Wald gegen ins­ge­samt 15 Pro­test­ler Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts des Haus­frie­dens­bruchs ein­ge­lei­tet. Einer Per­son wer­de dar­über hin­aus tät­li­cher Angriff auf Voll­stre­ckungs­be­am­te sowie gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung zur Last gelegt, teil­te die Behör­de am Mon­tag mit. Im Ein­zel­nen wer­de den vier männ­li­chen, zwei weib­li­chen und neun nach eige­nen Anga­ben „diver­sen” Beschul­dig­ten vor­ge­wor­fen, sich trotz Vor­lie­gens einer Ver­bots­ver­fü­gung der Auto­bahn GmbH ille­gal in dem zu roden­den und umzäun­ten Tras­sen­be­reich des Fechen­hei­mer Wal­des in Baum­häu­sern auf­ge­hal­ten zu haben. 

Obwohl ihnen das Vor­lie­gen des Betre­tungs- und Ver­wei­lungs­ver­bo­tes mehr­fach mit­ge­teilt und sie zum Ver­las­sen der Rodungs­flä­che auf­ge­for­dert wur­den, sol­len sie dem nicht frei­wil­lig nach­ge­kom­men sein, so dass sie schließ­lich durch Spe­zi­al­kräf­te der Poli­zei aus den Bäu­men zu Boden gebracht und aus dem umzäun­ten Bereich gebracht wer­den muss­ten. Eine der beschul­dig­ten Per­so­nen ist zudem drin­gend ver­däch­tig, gegen den Kopf eines helm­tra­gen­den Poli­zei­be­am­ten getre­ten zu haben. Wenig spä­ter im Gewahr­sam des Poli­zei­prä­si­di­ums soll sie zwei wei­te­re Beam­te mit­tels Trit­ten ange­grif­fen und ver­letzt haben. Acht vor­läu­fig fest­ge­nom­me­ne Per­so­nen wur­den am Frei­tag und wei­te­re sechs am Sams­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter beim Amts­ge­richt Frank­furt am Main vor­ge­führt mit dem Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls wegen Flucht­ge­fahr. Die Beschul­dig­ten hat­ten sich gewei­gert, ihre Per­so­na­li­en bekannt zu geben und sich sämt­li­chen Iden­ti­fi­zie­rungs­maß­nah­men ent­zo­gen. Ins­be­son­de­re sol­len sie ihre Fin­ger­kup­pen durch den Ein­satz von Sekun­den­kle­bern und Glit­zer­staub dau­er­haft unkennt­lich und damit die Abnah­me von Fin­ger­ab­drü­cken unmög­lich gemacht haben. Von den ins­ge­samt 14 vor­ge­führ­ten Beschul­dig­ten mach­ten vor dem Haft­rich­ter nahe­zu alle Anga­ben zu ihren Per­so­na­li­en, so dass sie wie eine Per­son schon zuvor eben­falls ent­las­sen wer­den konn­ten. Ledig­lich gegen eine nach wie vor nicht iden­ti­fi­zier­te Per­son wur­de antrags­ge­mäß Haft­be­fehl erlas­sen und Unter­su­chungs­haft ange­ord­net, so die Behörde.

Foto: Poli­zei­au­to (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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