Ampel über mög­li­che Kla­ge gegen Wahl­rechts­re­form nicht beunruhigt

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Vor der ers­ten Bun­des­tags­de­bat­te über eine Ver­klei­ne­rung des Par­la­ments an die­sem Frei­tag zeig­ten sich die Ampel­frak­tio­nen ange­sichts einer mög­li­chen Ver­fas­sungs­kla­ge der Uni­on unbe­ein­druckt. „Einer mög­li­chen Kla­ge von CDU/CSU vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bli­cken wir ruhig ent­ge­gen. An der Reform haben unter­schied­li­che sehr erfah­re­ne Ver­fas­sungs­recht­ler mit­ge­wirkt, deren Rat­schlä­ge wir ver­ant­wor­tungs­voll umge­setzt haben”, sag­te SPD-Frak­ti­ons­vi­ze Dirk Wie­se der „Rhei­ni­schen Post” (Frei­tags­aus­ga­be).

CSU-Lan­des­grup­pen­chef Alex­an­der Dob­rindt hat­te am Diens­tag eine Kla­ge vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­kün­digt, wenn die Ampel-Koali­ti­on unver­än­dert bei ihrem Vor­schlag für eine Wahl­rechts­re­form blei­ben soll­te. Wie­se ver­tei­dig­te die Plä­ne der drei Koali­ti­ons­frak­tio­nen. „Die Ampel hat einen muti­gen Vor­schlag zur Reform des Wahl­rechts vor­ge­legt, wodurch der Bun­des­tag nie mehr als 598 Abge­ord­ne­te haben wird. Zudem ganz wich­tig: Kei­ne Par­tei wird mehr ein­sei­tig bevor­zugt.” Eine sol­che Reform sei mit der CSU nicht mög­lich gewe­sen. „Gut dass die Ampel jetzt eine Reform auf den Weg bringt, die unter 16 Jah­ren Mer­kel nicht mög­lich war”, sag­te Wie­se. FDP-Frak­ti­ons­vi­ze Kon­stan­tin Kuh­le lud die Uni­on erneut zu Gesprä­chen ein, nann­te aber zugleich rote Lini­en bei der Reform. „Eine Eini­gung zwi­schen Ampel-Koali­ti­on und Uni­on über eine Wahl­rechts­re­form ist mög­lich. Ein breit getra­ge­ner Beschluss über eine Par­la­ments­ver­klei­ne­rung unter Ein­bin­dung der größ­ten Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on wäre ein gro­ßer Gewinn”, sag­te Kuh­le. Aller­dings dürf­ten CDU und CSU dafür nicht auf einem Wahl­recht bestehen, das ihr ein­sei­ti­ge Vor­tei­le ermög­li­che, die über das Wahl­er­geb­nis hin­aus gin­gen, so Kuh­le. Der Bun­des­tag berät an die­sem Frei­tag in ers­ter Lesung über den Reform­vor­schlag der Ampel-Koali­ti­on. Er sieht vor, die bis­her übli­chen Über­hangs- und Aus­gleichs­man­da­te abzu­schaf­fen und so zu garan­tie­ren, dass die im Grund­ge­setz genann­te Regel­grö­ße des Bun­des­tags von 598 Mit­glie­dern nicht mehr über­schrit­ten wird. Der­zeit hat das Par­la­ment 736 Mitglieder.

Foto: Stimm­zet­tel für Bun­des­tags­wahl am 24.09.2017, über dts Nachrichtenagentur

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