Bis­lang 253 Coro­na-Impf­scha­den-Anträ­ge genehmigt

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Die Bun­des­län­der haben bis­lang 253 Anträ­ge auf Ent­schä­di­gung wegen einer schwe­ren uner­wünsch­ten Neben­wir­kung der Coro­na-Imp­fung bewil­ligt. Dies ergab eine bun­des­wei­te Umfra­ge bei den Ver­sor­gungs­äm­tern der Län­der, wie die „Welt am Sonn­tag” schreibt. Spit­zen­rei­ter sind erwar­tungs­ge­mäß auch die bevöl­ke­rungs­stärks­ten Bun­des­län­der, wobei aber Bay­ern mit 61 vor NRW mit 38 liegt. 

Schluss­licht ist – eben­falls zu erwar­ten – Bre­men mit kei­ner Aner­ken­nung. 1.808 Anträ­ge haben die Län­der abge­lehnt; die Erfolgs­quo­te liegt somit bei 12 Pro­zent. Als Impf­schä­den wer­den über­wie­gend Myo­kar­di­tis, Sinus­ve­nen­throm­bo­sen und das Guil­lain-Bar­ré-Syn­drom, aber auch ver­ein­zelt Todes­fäl­le aner­kannt. Wie viel die Impf­schä­den den Staat letzt­lich kos­ten wer­den, lässt sich zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht kon­kret bezif­fern. Zum einen sind momen­tan 3.968 Anträ­ge bei den Län­dern noch in Bear­bei­tung, und wei­te­re könn­ten fol­gen. Zum ande­ren sind die Höhe und der Umfang der staat­li­chen Ver­sor­gung indi­vi­du­ell abhän­gig vom Aus­maß der Schä­di­gung und deren gesund­heit­li­chen und wirt­schaft­li­chen Fol­gen. Ab einem gewis­sen Schä­di­gungs­grad bie­tet der Staat eine lebens­lan­ge Grund­ren­te zwi­schen 164 und 854 Euro monat­lich an. Dazu über­nimmt er, wenn nötig, die Behand­lungs­kos­ten und zahlt einen Berufs­scha­dens­aus­gleich. In Hes­sen etwa erhiel­ten Men­schen mit aner­kann­tem Impf­scha­den im Jahr 2021 durch­schnitt­lich monat­lich 1.395 Euro. Im Extrem­fall kann die monat­li­che Gesamt­sum­me bis zu 15.000 Euro betra­gen. Hin­ter­blie­be­ne von Impft­o­ten haben eben­falls Anspruch auf staat­li­che Ver­sor­gung sowie Bestat­tungs- und Ster­be­geld. Die Kos­ten tra­gen die Länder.

Foto: Impf­zen­trum, über dts Nachrichtenagentur

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