BND-Mit­ar­bei­ter wegen Spio­na­ge für Russ­land festgenommen

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Die Bun­des­an­walt­schaft hat einen BND-Mit­ar­bei­ter wegen Spio­na­ge­ver­dachts fest­neh­men las­sen. Der Zugriff sei bereits am Mitt­woch in Ber­lin erfolgt, wie am Don­ners­tag mit­ge­teilt wur­de. Es han­de­le sich um den deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen Cars­ten L. Auch die Woh­nung und der Arbeits­platz des Beschul­dig­ten sowie einer wei­te­ren Per­son sei­en durch­sucht worden. 

Der Mann sei des Lan­des­ver­rats „drin­gend ver­däch­tig”, wie es hieß. Er soll im Zuge sei­ner beruf­li­chen Tätig­keit Infor­ma­tio­nen an einen rus­si­schen Nach­rich­ten­dienst über­mit­telt haben. Bei dem Inhalt han­de­le es sich „um ein Staats­ge­heim­nis im Sin­ne des § 93 StGB”, so die Bun­des­an­walt­schaft. Dar­un­ter wer­den unter ande­rem „Tat­sa­chen, Gegen­stän­de oder Erkennt­nis­se” ver­stan­den, „die nur einem begrenz­ten Per­so­nen­kreis zugäng­lich sind und vor einer frem­den Macht geheim­ge­hal­ten wer­den müs­sen, um die Gefahr eines schwe­ren Nach­teils für die äuße­re Sicher­heit der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land abzu­wen­den”. Die Ermitt­lun­gen sei­en in enger Zusam­men­ar­beit mit dem Bun­des­nach­rich­ten­dienst geführt wor­den. Der Beschul­dig­te wur­de am Don­ners­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter des Bun­des­ge­richts­hofs vor­ge­führt, der ihm den Haft­be­fehl eröff­net und den Voll­zug der Unter­su­chungs­haft ange­ord­net hat, wie es wei­ter hieß.

Foto: Bun­des­nach­rich­ten­dienst, über dts Nachrichtenagentur

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