Ehe­ma­li­ge KZ-Sekre­tä­rin legt Revi­si­on gegen Bewäh­rungs­stra­fe ein

Itze­hoe (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Die Ver­tei­di­gung und ein Neben­kla­ge­ver­tre­ter haben gegen das Urteil des Land­ge­richts Itze­hoe gegen eine ehe­ma­li­ge Zivil­an­ge­stell­te des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Stutt­hof Revi­si­on zum Bun­des­ge­richts­hof ein­ge­legt. Die mitt­ler­wei­le 97-jäh­ri­ge Frau, die als Sekre­tä­rin in einem Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger gear­bei­tet hat­te, war von dem Land­ge­richt zu einer Bewäh­rungs­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Es hat­te die Frau nach über einem Jahr Ver­hand­lung wegen Bei­hil­fe zum Mord in mehr als 10.000 Fäl­len schul­dig gesprochen. 

Das Urteil ist auf­grund der Revi­si­on zunächst nicht rechts­kräf­tig, die Ange­klag­te gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung als unschul­dig. Der Bun­des­ge­richts­hof prü­fe nun, ob Ver­fah­ren ord­nungs­ge­mäß geführt und das mate­ri­el­le Recht rich­tig ange­wen­det wor­den sei, teil­te das Land­ge­richt Itze­hoe mit. Eine erneu­te Beweis­auf­nah­me erfol­ge nicht. Die Ange­klag­te war von 1943 bis 1945 im KZ Stutt­hof tätig gewe­sen, knapp 40 Kilo­me­ter öst­lich von Dan­zig. Ihr wird vor­ge­wor­fen, als Sekre­tä­rin in der Kom­man­dan­tur von den Vor­gän­gen im Lager gewusst zu haben. Ihre Ver­tei­di­gung hat­te Frei­spruch gefor­dert. Die Staats­an­walt­schaft hat­te eine Jugend­stra­fe von zwei Jah­ren Haft auf Bewäh­rung gefor­dert, weil die Frau zur Tat­zeit 18 und 19 Jah­re alt war.

Foto: Jus­ti­cia, über dts Nachrichtenagentur

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