Gene­ral­staats­an­wäl­te gegen digi­ta­le Auf­zeich­nung von Prozessen

In der Jus­tiz wächst der Wider­stand gegen das Vor­ha­ben von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann (FDP), Gerichts­ver­hand­lun­gen in Straf­ver­fah­ren per digi­ta­ler Auf­zeich­nung zu doku­men­tie­ren. In einer aktu­el­len Stel­lung­nah­me leh­nen die deut­schen Gene­ral­staats­an­wäl­te den Refe­ren­ten­ent­wurf aus Busch­manns Haus ein­hel­lig ab. Die­ser „löst kein Pro­blem, son­dern schafft neue”, ein „Rege­lungs­be­darf ist nicht ersicht­lich”, heißt es in dem Papier, aus dem der „Spie­gel” zitiert. 

„Das Geset­zes­vor­ha­ben wird falsch begrün­det, als eine Arbeits­hil­fe für die Jus­tiz, ohne dass man uns vor­her gefragt hat”, so erklärt etwa der Münch­ner Gene­ral­staats­an­walt Rein­hard Rött­le die Beden­ken der Straf­ver­fol­ger. Dabei han­de­le es sich eher um einen „zusätz­li­chen Werk­zeug­kas­ten für Straf­ver­tei­di­ger”. Rött­le fürch­tet unter ande­rem, dass Zeu­gen ihre Aus­sa­gen abschwä­chen oder vor­fil­tern, wenn die Kame­ra mit­läuft: „Es ist heu­te schon schwie­rig, Men­schen zur Aus­sa­ge vor Gericht zu bewe­gen, weil sie Angst vor dem Ange­klag­ten haben oder der Situa­ti­on aus­wei­chen wol­len.” Das Risi­ko, dass Mit­schnit­te im Inter­net lan­de­ten, sei erheb­lich, der „rie­si­ge Pool per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten” zudem „anfäl­lig für Hacker­an­grif­fe”. Rött­le: „Das ist das Letz­te, was wir für den Straf­pro­zess brau­chen.” (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Amts­ge­richt Tier­gar­ten mit Amts­an­walt­schaft, über dts Nachrichtenagentur

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