Grü­ne und FDP kri­ti­sie­ren stren­ge Besuchs­re­geln in Krankenhäusern

In den Koali­ti­ons­frak­tio­nen mehrt sich Kri­tik an den stren­gen Besuchs­re­geln vie­ler Kran­ken­häu­ser in Deutsch­land. Janosch Dah­men, gesund­heits­po­li­ti­scher Spre­cher der Grü­nen-Frak­ti­on, sag­te der „Welt” (Frei­tags­aus­ga­be): „Ich hal­te es im Sin­ne der Pati­en­ten und Ange­hö­ri­gen für sinn­voll, wenn die Kli­ni­ken ihre Besuchs­zei­ten und die Anzahl der Besuchs­per­so­nen wie­der nor­ma­li­sie­ren und zu ihren vor­pan­de­mi­schen Regeln zurück­keh­ren”. Infek­tio­lo­gisch gebe es aktu­ell kei­nen Grund für Besuchsbeschränkungen. 

„Die Infek­ti­ons­dy­na­mik und damit die Belas­tung im Gesund­heits­we­sen haben im Ver­gleich zur Vor­weih­nachts­zeit deut­lich abge­nom­men. Wir sind auf dem Weg raus aus der Pan­de­mie in eine ende­mi­sche Situa­ti­on.” Auch die FDP-Frak­ti­on for­dert eine Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät. „Die Besuchs­re­geln in eini­gen Kli­ni­ken sind irr­sin­nig und abso­lut aus der Zeit gefal­len”, sag­te Andrew Ull­mann, gesund­heits­po­li­ti­scher Spre­cher der FDP-Frak­ti­on. Besu­che von Freun­den und Fami­lie sei­en für die Gene­sung von Pati­en­ten sehr wich­tig. „Ich erwar­te, dass die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz einen Appell an die Kran­ken­häu­ser aus­spricht, ihre Hygie­ne­re­geln eigen­ver­ant­wort­lich und wis­sen­schaft­lich fun­diert an die aktu­el­le Infek­ti­ons­la­ge anzu­pas­sen.” Hei­ke Baeh­rens, gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­che­rin der SPD-Frak­ti­on, ver­tei­dig­te die aktu­el­len Beschrän­kun­gen. Es sei wei­ter not­wen­dig, beson­ders auf­merk­sam beim Schutz vul­nerabler Grup­pen in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens zu blei­ben. „Hier­zu gehört neben der FFP2-Mas­ken- und Test­pflicht auch die Fra­ge der lokal zu ver­ant­wor­ten­den Zugangs­be­schrän­kun­gen”, so Baeh­rens. Die Akzep­tanz sol­cher Vor­sor­ge­maß­nah­men sei dann am größ­ten, wenn die Ein­rich­tun­gen vor Ort mög­lichst ein­heit­lich vor­gin­gen. Ein Groß­teil der Kli­ni­ken erlaubt nur einen oder maxi­mal zwei Besu­cher pro Tag für eine Stun­de, meist zu vor­ge­ge­be­nen Besuchs­zei­ten am Nach­mit­tag. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die renom­mier­te Cha­ri­té in Ber­lin. Die Eine-Per­son-eine-Stun­de-Regel wur­de dort im März ver­gan­ge­nen Jah­res ein­ge­führt, als die Infek­ti­ons­la­ge noch ange­spannt war – und wur­de seit­dem nicht mehr geän­dert. Zur Begrün­dung teil­te ein Spre­cher der Cha­ri­té mit, man habe einen hohen Anteil schwer kran­ker und vor allem immun­ge­schwäch­ter Pati­en­ten, die eines beson­de­ren Schut­zes bedürf­ten. „Besu­chen­de kön­nen Aus­gangs­punkt von Über­tra­gun­gen sein. Außer­dem steigt das Risi­ko von Infek­tio­nen mit der Expo­si­ti­ons­dau­er. Daher hal­ten wir aktu­ell an der Rege­lung fest.” Im Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Erlan­gen sind Per­so­nen unter zwölf Jah­ren grund­sätz­lich von einem Besuch aus­ge­schlos­sen. In den fünf Häu­sern von „Mün­chen Kli­nik” wur­de die Alters­gren­ze sogar auf 14 Jah­re gesetzt, auch hier ist nur ein Besu­cher pro Tag für eine Stun­de mög­lich. Ein Spre­cher teil­te mit, dass neben 100 Coro­na-Pati­en­ten die­sen Win­ter die Kran­ken­häu­ser zusätz­lich von ande­ren Atem­wegs­vi­ren wie RSV, Rhi­no­vi­rus, Parain­flu­en­za­vi­rus und Influ­en­za belas­tet wür­den. „Jün­ge­re Kin­der kön­nen – rein orga­ni­sa­to­risch – nur in Beglei­tung einer wei­te­ren Per­son zu Besuch kom­men. Des­halb gibt es eine Alters­vor­ga­be.” Noch stren­ger ging das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Frank­furt vor. Bis die Pres­se­stel­le der Kli­nik am Diens­tag eine Anfra­ge der „Welt” zum Regel­werk erhielt, galt dort noch 2G plus: Besu­cher muss­ten zusätz­lich zu ihrem nega­ti­ven Schnell­test­ergeb­nis auch eine voll­stän­di­ge Imp­fung nach­wei­sen. Am Mitt­woch, einen Tag nach Ein­gang der Anfra­ge, wur­de die Rege­lung abge­schafft und von der Web­site genom­men. Die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft plä­diert für eine Über­prü­fung der aktu­el­len Rege­lun­gen: „Mit dem Aus­lau­fen der kos­ten­frei­en Tests Ende Febru­ar hat die Poli­tik auch offi­zi­ell die post­pan­de­mi­sche Pha­se ein­ge­lei­tet”, sag­te Prä­si­dent Gerald Gaß. „Ent­spre­chend muss spä­tes­tens zum 1. März nicht nur die Mas­ken­pflicht im Gesund­heits­we­sen fal­len und wie vor Coro­na auf beson­ders infek­tiö­se Berei­che beschränkt sein, auch Besuchs­ein­schrän­kun­gen müs­sen auf den Prüf­stand.” (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Kran­ken­haus, über dts Nachrichtenagentur

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.